Wien (pts010/20.02.2020/09:00) – Die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) wurde in den letzten Jahren merklich vereinfacht. Seit dem Jahr 2016 nimmt das Finanzamt für viele Personen die „antragslose Arbeitnehmerveranlagung“ automatisch vor. Allerdings gibt es viele Fälle, in denen sich eine eigenständige Einreichung nach wie vor lohnt.
Die „antragslose Arbeitnehmerveranlagung“ berücksichtigt gemeldete Spenden, einzelne Sonderausgaben und berechnet allfällige Negativsteuer für Arbeitnehmer und Pensionisten mit niedrigem Einkommen. Wer aber darüber hinaus weitere Ausgaben geltend machen möchte, wie z.B. selbst bezahlte Fortbildungskosten, Arbeitsmittel, Krankheits-/Arztkosten oder das Pendlerpauschale, sollte unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen, um eine Steuergutschrift zu erhalten.
Dieter Pock, Steuer-Experte und Partner beim Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen TPA: „Ich empfehle besonders jenen Familien, die im Jahr 2019 noch kein Formular zur Geltendmachung des Familienbonus Plus beim Arbeitgeber abgegeben haben, unbedingt einen Steuerausgleich zu beantragen und sich die daraus resultierende Gutschrift von der Finanz zu holen.“
Der Familienbonus Plus ersetzt ab 2019 den Kinderfreibetrag sowie die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten und kann beim Arbeitgeber über die Lohnverrechnung oder über den Steuerausgleich geltend gemacht werden. Ausreichend hohes Einkommen vorausgesetzt, bringt der Familienbonus Plus bis zu EUR 1.500,00 Steuerersparnis pro Jahr und Kind.
Über TPA: Zahlen und Fakten TPA ist eines der führenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen in Österreich. Das Angebot umfasst Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vierzehn österreichischen Niederlassungen stehen Ihnen zur Seite. Unsere Standorte finden Sie in Graz, Hermagor, Innsbruck, Klagenfurt, Krems, Langenlois, Lilienfeld, Linz, Schrems, St. Pölten, Telfs, Villach, Wien und Zwettl.
Die TPA Gruppe ist – mit rund 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – neben Österreich in elf weiteren Ländern in Mittel- und Südosteuropa tätig: Albanien, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
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