„Alptraum Scheidung“ – Teil 2

Zürich (pts004/26.01.2018/07:15) – Seit ihrem Erscheinen hat die Autobiografie „Alptraum Scheidung“ viel Aufsehen erregt. Das Thema Scheidungskrieg polarisiert. Gleichwohl wird das Buch von Kritikern einhellig gelobt.

Was der Autor in den Jahren seines Scheidungskrieges erleben musste, das kann man sich nicht einmal ansatzweise vorstellen. Ein Rosenkrieg der Superlative! Sein Weg, sich zu Wehr zu setzen, war, seine Geschichte zu Papier zu bringen. Eine erschreckende Geschichte, die Bestseller-verdächtig ist.

–> Mehr dazu unter: http://www.alptraum-scheidung.ch –> Erhältlich auch in jedem guten Buchhandel, ISBN-Nr.: 978-3-940167-99-6

LESEPROBE (Teil 2) –> im Anhang auch als PDF-Download

Selbstmord Jetzt überschlugen sich die Ereignisse. Als ich meinen Eltern vom gestrigen Erlebnis erzählte, enthüllte mir meine Mutter eine Tatsache, die sie bis anhin für sich behalten hatte. Sie wollte mich damit nicht unnötig beunruhigen. Doch jetzt war es aufgrund der emotionalen Unberechenbarkeit von Penise unvermeidlich geworden, mir davon zu berichten. Sie sagte mir, dass Penise ihr schon mehrmals gedroht habe, sie würde sich mit Tobin vom Balkon stürzen, wenn es mit mir definitiv zu Ende sei. Als ich das hörte, lief es mir kalt den Rücken hinunter. Ein Schaudern durchzog meinen ganzen Körper. Dass sie zu einer solchen Tat fähig war, hatte sie mit ihren Selbstmordversuchen schon zwei Mal bewiesen. Selbst wenn es nur einer ihrer Hilferufe war, um ihren Kopf durchzusetzen. Sollte sie vom 6 Metern hohen Balkon herunter springen und dabei auf Tobin fallen, würde sie sich mit viel Glück nur einige Knochen brechen. Tobin wäre jedoch tot. Ich kriegte eine Heidenangst um Tobin. Ich hatte ihn kurz zuvor in die Schule gebracht. Kurz vor Mittag würde er dann wieder zu Penise nach Hause gehen. In dem Zustand in dem sich Penise jetzt befand, hätte man ihr alles zutrauen können. Ich kriegte panische Angst. Ich musste jetzt unbedingt noch vor Mittag eine Lösung finden. Aber wer konnte mir dabei helfen? Sollte ich die Lehrerin von Tobin anrufen? Sollte ich die Polizei anrufen? Gab es eine spezielle Abteilung für so etwas?

Ich entschied mich, den Polizeibeamten anzurufen, der neulich das Protokoll betreffend der Drohung aufnehmen musste. Als ich ihm die Sachlage erklärte, riet er mir dringend, ich solle die Vormundschaftsbehörde der Wohngemeinde von Penise informieren. Das tat ich dann auch umgehend. Dort schilderte ich dem zuständigen Beamten meine Befürchtungen. Herr Giorgio lud mich dann ein, sofort beim ihm vorbei zu kommen. Dort erklärte ich ihm ausführlich unsere eheliche Situation, die psychische Verfassung von Penise und meine Befürchtungen und Ängste. Ich wollte nur, dass jemand noch vor der Mittagspause zu ihr ging, um sie vor möglichen Torheiten zu bewahren. Herr Giorgio rief seine Assistentin und wir gingen um etwa elf Uhr morgens zu dritt zur Wohnung von Penise. Dort angekommen, klingelte Herr Giorgio unten am Hauseingang und Penise meldete sich über die Sprechanlage. Herr Giorgio erklärte ihr kurz die Sachlage und bat sie, uns doch zu einem Gespräch hinein zu lassen. Doch Penise wollte nicht. Dann meinte sie sichtlich aufgebracht: „Ich muss das erst mit meinem Anwalt besprechen.“ Wir sollten warten.“ Wir standen also zu dritt vor der Haupteingangstüre und warteten und warteten. Zirka eine Viertelstunde später meldete sie sich wieder über die Fernsprechanlage und meinte: „Ruft meinen Anwalt Herr Würgin an.“

Wir erhielten die Telefonnummer und Herr Giorgio rief dort an. Jetzt musste auch er sich mit dem fiesen Gebaren von Herrn Würgin auseinandersetzen. Nach langem hin und her erlaubte Herr Würgin, dass er und seine Assistentin mit Penise sprechen durften. Bedingung war jedoch, dass ich draussen bleiben musste. Herr Würgin wiederum würde jetzt Penise nochmals anrufen und sie informieren, dass Herr Giorgio und seine Assistentin hinaufkommen könnten. Sie sollten warten, bis Penise die Türe öffnete. Herr Giorgio meinte dann zu mir, ich solle doch wieder zur Arbeit gehen, er werde mich dann umgehend über die Sachlage informieren. Ich ging also wieder ins Büro und wartete auf den Bescheid. Einerseits beruhigte mich die Tatsache, dass zumindest vorübergehend nichts passieren konnte. Andererseits war mir klar, dass Penise schlau genug war, um den Beiden etwas vorzumachen. Was hatte den jemand, der Penise kaum 15 Minuten sprechen durfte für eine Chance, etwas zu bewirken? Es war für Penise ein Leichtes, sich als Unschuldslamm zu verkaufen. Was wäre, wenn sie danach ihre Drohungen doch war machen würde? Mir war bei der ganzen Sache unwohl. Ich wartete und die Zeit schien nicht enden zu wollen. Bis dann endlich Herr Giorgio anrief. Er erzählte mir, dass er mit Penise gesprochen habe und er sie über meine Befürchtungen informiert habe. Mehr könnte er leider nicht tun.

Seinen schriftlichen Bericht sandte er mir dann nach: „Frau S. öffnete uns in der Folge die Tür. Frau R. und ich haben ihm Wohnzimmer Platz genommen. Die Wohnung war sauber und ordentlich geführt. Frau S. machte einen nervösen Eindruck. Allerdings rührt dies meines Erachtens darauf, vom plötzlichen und unangemeldeten Besuch unserseits. Sie war gedanklich klar strukturiert, machte weitgehend deckungsgleiche Angaben bezüglich der ehelichen Situation wie Herr S. mit Ausnahme der Vorkommnisse des Vorabends… Es bestand keine Hinweise einer depressiven Verstimmung. Frau S. war im Gespräch gefasst und kontrolliert und nahm aktiv teil. Das Gespräch dauerte 15 Minuten. Auf die direkte Anfrage hin, ob die Angst ihres Ehemannes begründet sei, beteuerte sie, dass kein Grund zur Sorge bestehe. Sie liebe ihren Sohn. Seit der Trennung gehe es ihm auch besser und sie würde ihm nie etwas antun. Es besteht kein offensichtlicher Grund, daran zu zweifeln sowie auch keine Notwendigkeit der externen Begutachtung. Diese Einschätzung wurde den Parteien mitgeteilt. Der Fall wird hiermit geschlossen.“

Und das war’s also? Diese Begutachtung erschien mir lächerlich. Was hatte die Sauberkeit und Ordnung der Wohnung mit Selbstmord zu tun? Dass Penise am Gespräch kontrolliert und aktiv teilnahm war doch selbstverständlich! Ich hatte ja nicht behauptet, dass sie besoffen wäre, sondern selbstmordgefährdet! Dass sie beteuerte, es wäre kein Grund zur Sorge vorhanden, war ebenfalls selbstverständlich. Hatten die etwa erwartet, dass sie ihnen sagen würde: „Ja ich werde mich heute Nachmittag mit Tobin vom Balkon stürzen!“

Es war zum Haare ausreissen. Ich hatte also keine Chance, etwas bewirken zu können. Ich musste abwarten und hoffen, dass Penise nicht durchdrehen würde. Die Tatsache war ernüchternd und kaum auszuhalten. Meine Sorgen waren nach diesem Bericht keinesfalls gemildert. Ich musste jetzt mit dieser Ohnmacht leben und versuchen, mit dieser ständigen Bedrohung umzugehen.

Zur selben Zeit hatte ich noch weitere Zwistigkeiten mit Penise zu regeln. So hatte sie, nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses, das Geschäftsauto entwendet. Zudem war die Jahres-Inspektion in der Autowerkstatt schon ein halbes Jahr überfällig. Ich hatte sie über Monate immer wieder aufgefordert, den Wagen zum Service zu bringen. Es war vertraglich vereinbart, dass die Existenz GmbH den Wagen stellt, Penise jedoch für Betriebskosten und Unterhalt wie Benzin, Versicherung und Service aufkommen musste. Doch das schien sie nicht zu kümmern. „Miss Perfect“ machte ja ohnehin immer, was sie wollte. Ich sprach sie somit zum wiederholten Mal an, erhielt jedoch keine Reaktion darauf. Es blieb mir also nichts anderes übrig, als den juristisch korrekten Weg einzuschlagen. Ich schrieb ihr daher einen eingeschriebenen Brief:

„Du hast gem. unserem Gespräch (nach Abzug der Ferientage) am 23.8. Deinen letzten Arbeitstag absolviert. Trotzdem hast Du, ohne meine Erlaubnis, danach das Geschäftsauto (Kia Sorento) entwendet. Wie bereits ausführlich mit Dir besprochen, ist das Geschäftsauto Eigentum der Existenz GmbH und muss nach Deinem Austritt wieder der Firma überlassen werden.

Ich bitte Dich nun zum letzten Mal, das Geschäftsauto (Kia Sorento) bis spätestens am 25.8., 12 Uhr, bei der Existenz GmbH abzugeben.

Folgende Leistungen sollten erbracht sein: – Alle Autopapiere (Fahrzeugausweis, Servicebüchlein etc.) sollte beiliegen. – Das Auto sollte in perfektem Zustand (gereinigt, aufgeräumt etc.) abgegeben werden. – Alle notwendigen Servicearbeiten und Reparaturen sollten erledigt sein.

Entspricht das Auto bei der Abgabe nicht den geforderten Leistungen, wird dies von der Firma auf Deine Kosten in Stand gestellt und vom letzten Monatslohn in Abzug gebracht.“

Eigentlich wartete ich jetzt auf eine Stellungnahme von ihr. Doch da passierte etwas völlig Kurioses. Ich erhielt von Herrn Würgin ein Schreiben mit der Bitte, ich möge Penise doch mitteilen, wann sie wieder zur Arbeit erscheinen könne. Ich war völlig vor den Kopf gestossen. Was geht in ihrem Hirn nur vor? Wer würde wieder bei einem vermeintlichen Messerstecher arbeiten wollen? Eine weitere Bestätigung dafür, dass ich ihr niemals etwas angetan hatte. Wie arrogant konnte man nur sein, um tatsächlich zu erwarten, dass alles wieder gut wäre? Das war genau die gleiche Vorgehensweise wie die, als sie meinte, sie könnte mich immer wieder nach Strich und Faden betrügen und alles sei am nächsten Tag wieder gut. Wie sollte ich also auf so einen unsittlichen Antrag reagieren? Diese Bitte war derart lächerlich, dass es töricht erschien, überhaupt darauf zu antworten. Der Gerichtstermin stand ohnehin unmittelbar vor der Tür. Also wollte ich erst mal abwarten, was da entschieden würde.

Das Wochenende verging und am Montag hätte Tobin wie vereinbart wieder bei mir sein sollen. Ich hatte auch bereits für uns eingekauft. Ich ging also wie üblich zu Penises Haus und klingelte unten am Haupteingang. Doch nichts geschah. Also klingelte ich wieder und wieder, erhielt jedoch keine Antwort. Auch meine Anrufe auf das Mobilphone wurden nicht erwidert. Ich hatte mich so gefreut, Tobin zu sehen. Auch Tobin wusste genau, dass ich heute vorbei kommen würde, um den Tag gemeinsam mit ihm zu verbringen. Dass sie es genoss, mich zu quälen, war nichts Ungewöhnliches. Doch wieso auf Kosten von Tobin? Ich fühlte mich so ohnmächtig. Was sollte ich nun tun? Sollte ich die Polizei rufen und vielleicht damit Tobin erschrecken? Was für Konsequenzen hätte dies für ihn, wenn plötzlich die Polizei vor der Tür auftauchen würde? Was würden seine Kameraden in der Nachbarschaft dazu sagen? Wäre schlussendlich nicht Tobin der Leidtragende? Also verzichtete ich schweren Herzens auf diesen unnötigen Stress und fuhr bedrückt und alleine wieder nach Hause.

Während ich im Auto sass, hörte ich mir Tobins Lied auf CD an. Ich hatte das Lied für Tobin komponiert, als er sechs Jahre alt war. Dazu hatte ich einen Text speziell auf ihn zugeschnitten, den wir gemeinsam in meinem Heimstudio aufgenommen hatten. In letzter Zeit hörte ich mir oft unser Lied an. So konnte ich wenigstens immer Tobins Stimme hören und fühlte mich ihm so einwenig näher. Ich war bedrückt und gleichzeitig angewidert, dass Penise alle Macht auf Erden hatte, um mich und Tobin zu quälen. Noch mehr widerte mich an, dass ich keinen Weg sah, mich zur Wehr zu setzen, um wenigstens Tobin dagegen zu schützen.

Eine Anekdote zum Thema Rücksichtnahme Wenn Penise irgendetwas nicht passte, dann war es ihr egal, wer gerade mithören konnte. Diese Umstände waren auch meist peinlich. Was mich jedoch wirklich ärgerte war, dass sie auch vor Tobin keine Rücksicht nahm. Wenn wir Streit miteinander hatten, schrie, jammerte und stampfte sie auch vor Tobin, ohne Rücksicht auf seine Gefühle zu nehmen. Da sie in solchen Situationen nicht zur Vernunft zu bringen war, versuchte ich das Geschrei zu unterbinden, indem ich mich ins Bürozimmer verkroch, bevor es für Tobin unzumutbar wurde. Das gelang mir leider nicht immer. Tobin hatte solche Momente schon so oft erlebt, dass es ihm nicht mehr sonderlich Eindruck zu machen schien. Mir gab es aber jedes Mal einen Stich ins Herz, wenn ich daran denken musste, was tatsächlich in seinem kleinen Köpfchen vor sich gehen musste.

Eheschutz-Verhandlung am Bezirksgericht Der Tag X war angebrochen. „29. August, 8:30 Uhr, im Gerichtsgebäude, Anmeldung Büro 102, 1. Stock“, so stand es in der Vorladung. Da wir uns nicht einig geworden waren, ging es nicht mehr um die Scheidung, sondern zunächst um das Eheschutzverfahren. Hier musste vorerst die Kinderbetreuung und die Alimenten-Höhe geregelt werden. Eine Scheidung war, ohne gemeinsame Einigung, ohnehin erst zwei Jahren nach unserer Trennung möglich. Was aber ab jetzt passierte, hätte ich mir in meinen schlimmsten Träumen nicht vorstellen können. Das sollte der Beginn eines Rosenkrieges werden, welcher jegliche Vorstellungskraft übertraf.

Penise hatte bereits vorab beantragt, dass Tobin in ihre Obhut zu geben sei. Von einem gemeinsamen Sorgerecht wollte sie nichts mehr wissen. Das hatte sie anscheinend auch nie vor gehabt. Sie wollte es nur als Druckmittel gegen mich einsetzen. Da ein gemeinsames Sorgerecht ohne Zusage der Frau ohnehin nicht möglich ist, beantragte ich das Sorgerecht somit für mich. Die Chancen waren zwar klein, aber nicht unmöglich. Hätte ich gewonnen, hätte ich Penise ohnehin vorgeschlagen, die Obhut von Tobin trotzdem gemeinsam zu planen. Ich war noch immer der Ansicht, dass es für Tobin das Beste wäre, wenn er beide Elternteile so oft als möglich sehen und erleben durfte.

Ich fuhr also zu Gericht. Dort angekommen, meldete ich mich im Büro 102 an und begab mich anschliessend in die Wartezone im Gang. Es war ein beängstigendes und gleichzeitig auch bedrückendes Gefühl. Das wurde durch das ungemütliche und veraltete Gerichtsgebäude noch verstärkt. Nach und nach trafen dann alle Beteiligten ein. Mit einem gebührenden Sicherheitsabstand zur gegnerischen Partei, warteten wir vor dem Verhandlungsraum. Pünktlich kam dann der Gerichtsschreiber und führte uns in den Verhandlungsraum. Herr Zweifel und ich setzten uns auf die eine Seite. Gegenüber sassen dann Penise und Herr Würgin. Auf unserer linken und leicht erhöht, nahm der Bezirksrichter zusammen mit seinem Gerichtsschreiber platz. Die klagende Partei, also Penise und Herr Würgin, durfte dann mit ihrem Plädoyer beginnen. Das Plädoyer musste vom jeweiligen Anwalt vorher schriftlich erstellt und dem Richter und der gegnerischen Partei bei Verhandlungsbeginn abgegeben werden. Herr Würgin begann also sein Plädoyer vorzulesen, welches wir über unsere Kopie mitverfolgen konnten.

Bis zu diesem Zeitpunkt war ich durch meinen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn davon ausgegangen, dass in einem Gericht, Wahrheit, Rechtschaffenheit, Ehrlichkeit, Anstand und Respekt ein fester Bestandteil einer Verhandlung sei. Wir befanden uns ja schliesslich nicht in einem geschmacklosen Hollywood-Filmstreifen. Weit gefehlt! Was ich mir während des Plädoyers von Herrn Würgin anhören musste, war alles andere, als das, was ich erwartet hatte. Verdrehte Tatsachen, Irreführungen, Heucheleien und offensichtliche Lügen. Ich verstand die Welt nicht mehr. War ich so naiv, an eine gerechte Sache zu glauben? Es reichte nicht, dass ich mit einer notorischen Lügnerin zusammen gelebt hatte. Jetzt arbeitete auch ein Anwalt in einem Gerichtsgebäude mit den selben Mitteln? „Man darf doch vor Gericht nicht lügen?“, dachte ich völlig fassungslos.

Bereits der erste Satz im ersten Kapitel begann mit einer fiesen Lüge: „Nachdem der Beklagte ohne für die Klägerin nachvollziehbaren Grund recht kurzfristig aber offensichtlich gut vorbereitet per Ende Mai die eheliche Wohnung verliess, leben die seit 10 Jahren miteinander verheirateten Parteien seit 1. Juni auf unbestimmte Zeit getrennt.“

Ohne nachvollziehbaren Grund? Was sollte das? Offensichtlicher konnte mein Grund gar nicht mehr sein. Oder wie viele Male muss ein Ehemann von seiner Ehefrau sexuell betrogen werden, damit eine Trennung nachvollziehbar wird? Und kurzfristig war die Trennung schon gar nicht. Wie viele Male hätte ich denn noch von Penise genötigt werden sollen? Wie viele Male hätte ich sie denn noch mit der Beendigung der Beziehung warnen sollen? Wie viele Jahre hätte dieses Inferno denn noch dauern sollen? Was für ein falscher Typ dieser Herr Würgin doch nur war. Doch der Alptraum ging erst los: „Gespräche zwischen den Parteien fruchteten letztlich nicht, vielmehr musste die Klägerin den Eindruck gewinnen, der Beklagte wolle sie hinhalten und sich ihrer endlich billig entledigen. So versuchte der Beklagte anfänglich, die Klägerin in beständiger Manier unter Druck zu setzen und sie zu einer Scheidung zu überreden, nach welcher er keinen persönlichen Unterhaltsbeitrag und keine güterrechtliche Ausgleichszahlung bezahlt hätte.“

Ich war völlig schockiert, was ich hier zu hören bekam. Wer hatte hier wen hingehalten? Wer wollte nie die Konvention unterzeichnen? Wer versuchte mich mit der Verhinderung eines gemeinsamen Sorgerechtes unter Druck zu setzen? Und was sollte das mit dem Unterhaltsbeitrag? Ich hatte ihr seit unserer Trennung jeden Monat freiwillig zirka CHF 2’500.- bezahlt. Zudem war ich bereit, künftig sogar CHF 3’000.- zu bezahlen. Das war alles schriftlich in den diversen Konventions-Entwürfen nachzulesen. Warum nur behauptete Herr Würgin so etwas? Ich konnte doch das Gegenteil belegen? Dachte ich… Doch da Penise nie eine Konvention unterzeichnet hatte, wussten sie plötzlich gar nichts von dieser Abmachung. Es konnte somit nicht nachgewiesen werden, dass wir Stunden, ja sogar Tage miteinander verhandelt hatten. Es konnte nicht einmal nachgewiesen werden, dass Penise und Herr Würgin jemals von irgend einer Konvention Kenntnis hatten. Ich war schockiert über diese fiese Machenschaft der beiden. Weder Herr Zweifel, geschweige denn ich hatten so eine Vorgehensweise erwartet. Doch es wurde noch schlimmer: „Die Klägerin musste vom Lohn für ihre Arbeit nicht nur ihre eigenen Bedürfnisse finanzieren, sondern den gesamten Haushalt für drei Personen führen und bezahlen. Konkret behielt der Beklagte sein ausbezahltes Einkommen für sich und liess sich zusätzlich diverse Ausgaben von der Firma vergüten. Gleichzeitig musste die Klägerin mit ihrem nur dank regelmässiger Überstunden monatlich rund CHF 2’800.- betragenden Lohn sämtliche persönliche Ausgaben und den gemeinsamen Haushalt finanzieren.“

Ich war wie vor den Kopf gestossen. Wie ist das möglich, dass bei Gericht solche Lügengeschichten erlaubt sind? Nichts entsprach hier der Wahrheit. Noch nicht einmal annähernd. Ich war doch derjenige, der so gut wie alles zahlte. Die Wohnungsmiete und alle Nebenkosten, die Versicherungen, die Steuern, die Ferien, unsere gemeinsamen Sportaktivitäten wie Alpin-Ski und Wasserski. Penise hatte sogar ihr eigenes Auto von meiner Firma erhalten. Sie hatte abzüglich ihrer Hauhaltsausgaben durchschnittlich CHF 1’400.- für ihre persönlichen Bedürfnisse zur Verfügung. Von so einem Freibetrag konnte ich für meine Bedürfnisse nur träumen. Und was sollte diese Anspielung, dass Penise gezwungen war, Überstunden zu machen. Im Gegenteil! Sie drängte mich förmlich dazu, unbedingt noch mehr arbeiten zu können, weil ihr der Job so unheimlich viel Spass machte.

Weiter hieß es: Es sei der gemeinsame Sohn Tobin, unter die elterlichen Obhut der Klägerin zu stellen. Es sei der Beklagte berechtigt zu erklären, den Sohn jedes zweite Wochenende, am zweiten Tag der Doppelfeiertage sowie in den in geraden Jahren von Ostersamstag bis Ostermontag und in den ungeraden Jahren von Pfingstsamstag bis Pfingstmontag, auf eigene Kosten zu sich auf Besuch zu nehmen. Der Beklagte ist zu verpflichten, die Ausübung des Ferienbesuchsrechts mindestens drei Monate im Voraus schriftlich anzumelden.

Jetzt war ich völlig konsterniert. Es kam mir vor, als würde Penise und ihr Anwalt Tobin wie eine Ware versteigern? Als Vater sollte ich nur noch eine Nebenrolle in Tobins Leben spielen. Tobin war doch schliesslich auch mein Sohn! Wer durfte sich das Urteil erlauben, dass Väter weniger wert sind als Mütter? Wer durfte sich das Urteil erlauben, dass Tobin mich weniger brauchte als seine Mutter? So sollte also das Schweizer Rechtssystem funktionieren?

Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für sie persönlich monatlich im Voraus folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: CHF 3’600.- ab 1. Juni CHF 4’274.- ab 1. September Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin an die Kosten des Unterhalts und der Erziehung des Sohnes Tobin monatlich im Voraus folgende Unterhaltsbeiträge, zuzüglich allfälliger ihm zustehender gesetzlicher Kinderzulagen, zu bezahlen: CHF 1’300.- ab 1. Juni

Ich sollte also insgesamt CHF 5’574.- an Penise bezahlen. Zusammen mit ihrem Lohn hätte sie dann monatlich ein Einkommen von netto CHF 8’274.- zuzüglich Kinderzulagen zur Verfügung gehabt. Ich hingegen, hätte dann künftig mit einem Einkommen von netto CHF 2’458.- leben müssen. Abgesehen von meinen alltäglichen Lebenskosten, hätte ich davon noch meine monatlichen Bankschulden von CHF 1’000.-, während der nächsten drei Jahre bezahlen müssen. Penise erwartete also tatsächlich, dass ich die nächsten Jahre mit netto CHF 1’458.- hätte leben müssen? Dann war da immer noch meine restliche Darlehensschuld an meine Eltern, welche noch über CHF 20’000.- ausmachte. Womit also sollte ich noch leben? Wie konnte Penise nur so bösartig sein?

Es sei die eheliche Wohnung der Parteien, samt Mobiliar und Hausrat der Klägerin zu überlassen. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin den aus der ehelichen Wohnung mitgenommenen PC zur Benutzung zurück zu geben. Ausserdem sei er zu verpflichten, der Klägerin den Esstisch samt vier Stühlen zurück zu geben. Es sei der Beklagte zu verpflichten, der Klägerin zur Führung des Eheschutzverfahrens einen Prozesskostenvorschuss von CHF 7’000.- zu bezahlen.

Nicht genug, dass sie die Wohnung, samt Mobiliar und Hausrat wollte. Sie wollte tatsächlich auch noch den Firmen-PC, mit welchem ich früher von zu Hause aus gearbeitet hatte. Wie konnte sie sich anmassen, Firmen-Eigentum als ihr Eigentum zu beschlagnahmen? Die grösste Frechheit war jedoch, die Rückgabe vom alten Esstisch samt Stühlen zu verlangen. Als wir vor zehn Jahren in unsere Wohnung einzogen, schenkte uns die Mutter von Penise ihren alten Esstisch mit den vier Stühlen. Diesen bereits schon jahrelang gebrauchten Esstisch, benutzten wir dann für viele weitere Jahre. Als der Esstisch dann endgültig ausgedient hatte, kaufte sich Penise mit dem Geld, welche sie von ihrer Mutter erhalten hatte, einen neuen und ziemlich kostbaren Esstisch, samt Stühlen. Den unterdessen veraltete Esstisch wollte ihre Mutter jedoch nicht mehr haben. Anstatt ihn wegzuwerfen, schenkte sie mir den Tisch mit den alten Stühlen, den ich dann mit in mein neues Büro nahm. Da zu dem Zeitpunkt die Handwerker gerade am Fertigstellen meiner Büroräume waren, bat ich den Schreiner, die Tischplatte aufzupolieren und den Maler den Tisch mit der gleichen Farbe wie die Bürotüren anzumalen. Diesen Aufwand bezahlte auch die Existenz GmbH. Die Stühle wurden dann noch von uns gereinigt und mit Lederfarbe neu angestrichen. Dieser Tisch mit den Stühlen sollte jetzt plötzlich wieder das Eigentum von Penise, respektive ihrer Mutter sein? Geschenkt ist immer noch geschenkt! Doch das war noch nicht alles. Im Weiteren erwartete sie tatsächlich auch noch, dass ich ihre Klage vor Gericht, inklusive ihren Anwalt mit CHF 7’000.- finanzieren sollte? Die Arroganz von Penise übertraf all meine Vorstellungskraft.

Weiter hieß es in Herrn Würgins: Sogar nach Abzug der Klägerin überwiesenene Beträge verblieben dem Beklagten so alleine in diesem Kalenderjahr bis und mit August über CHF 80’000.- zur freien Verfügung. Wolle er dennoch bestreiten, heute über die nötigen Mittel zu verfügen, wäre das angesichts des selbst bei getrennten Haushalten resultierenden Freibetrag unglaubwürdig. Nach Kenntnis seiner Darstellung über den Verbleib dieser CHF 80’000.- und den vorliegenden entsprechenden Belegen behalten wir uns weitere Ausführungen vor.

Jetzt grenzte es schon an Wahnsinn. Penise behauptete allen Ernstes, ich hätte CHF 80’000.- auf meinem Sparkonto. Und sollte ich beweisen, dass dies nicht der Fall sei, werde sie weiterhin darauf bestehen, dass ich CHF 80’000.- habe. So etwas Lächerliches hatte ich bis anhin noch nicht gehört! Penise hatte durch ihre Funktion als Buchhalterin, in meiner Firma immer die volle Kontrolle über meine Firmen-Finanzen und ebenso über meine private Finanzlage. Sie wusste ganz genau, dass ich keine Ersparnisse hatte. Das wenige, was mir übrig geblieben war, musste ich für die Einrichtung meiner Wohnung ausgeben. Und meine Einrichtung war nicht annähernd so wertvoll wie die, die ich ihr überlassen hatte. Was versprach sich Penise also davon, solch eine Lügengeschichte zu erzählen? Ich verstand die Welt nicht mehr.

Spätestens jetzt musste ich erkennen, dass der Rosenkrieg nun definitiv ausgebrochen war. Alle diese Lügengeschichten dienten nur dazu, mich vor dem Richter so schlecht als möglich darzustellen. Ich sollte also tatsächlich mit allen Mitteln ausgenommen werden. Die Aufgabe meines Anwalts, Herrn Zweifel, war es nun, dagegen zu halten. Jetzt musste er alle diese Lügengeschichten richtigstellen. Noch wichtiger war jedoch zu erreichen, dass ich Tobin möglichst oft zu sehen bekomme. Denn nach Schweizer Gesetz hat ein Vater ohnehin kaum Chancen, das Sorgerecht für sein Kind zu erhalten.

In unserem Plädoyer hieß es: Die Ehe der Parteien war seit längerer Zeit von der psychischen Labilität der Klägerin geprägt. Dies hat nicht nur zu zwei Suizidversuchen geführt, sondern vor allem das eheliche Zusammenleben sehr stark belastet, indem es äusserst schwierig ist, mit der Klägerin irgendwelche Absprachen zu treffen. Die erwähnte psychische Instabilität äussert sich im Alltag in einer ausgesprochenen Wankelmütigkeit. Gilt heute das eine, so gilt morgen das Gegenteil davon… Die Parteien führten in den letzten Monaten intensive Konventionsverhandlungen… Diese Verhandlungen erwiesen sich deshalb als äusserst mühsam, weil die Klägerin die mit dem Beklagten direkt getroffenen Absprachen im Gespräch mit ihrem Anwalt alle wieder in Frage stellte, so dass es schliesslich schlicht unmöglich war, zu einem verbindlichen Konsens zu gelangen… Die Parteien haben sich zwar seither nicht mehr gesehen, haben sich aber weiter – wie gehabt – die Betreuung von Tobin geteilt. Gestern Abend hat die Klägerin dann allerdings die Herausgabe von Tobin verweigert. Wir müssen davon ausgehen, dass es dabei um reine Prozesstaktik geht. Bedauerlich ist, dass die Klägerin ihre persönlichen Interessen auf dem Buckel des Kindes durchzusetzen versucht… Soweit zur Vorgeschichte des heutigen Verfahrens, das aus unserer Sicht völlig unnötig wäre, könnte die Klägerin nur zu einmal gemachten Zusagen auch stehen, damit darauf weiter aufgebaut werden kann… Die Erfahrungen mit der Klägerin führen dazu, dass der Beklagte Ihnen heute beantragen muss, es sei der gemeinsame Sohn Tobin unter seine Obhut zu stellen. Der Klägerin muss die Fähigkeit, die alleinige Verantwortung für Tobin zu tragen, letztendlich abgesprochen werden. Ich beantrage Ihnen jetzt schon, diesbezüglich eine psychiatrische Begutachtung der Klägerin hinsichtlich ihrer Fähigkeit zur Übernahme der elterlichen Verantwortung zu veranlassen. Das Problem ist, dass sich die Klägerin sehr gut „verkaufen“ kann. Nur durch fachmedizinische Abklärungen kann festgestellt werden, wie es um den psychischen Gesundheitszustand der Klägerin wirklich bestellt ist.

Das Offenbaren ihres psychischen Zustandes Dritten gegenüber, war sicherlich nichts Lobenswertes. Mir wäre eine friedlichere Lösung bestimmt lieber gewesen. Doch kämpfte ich wenigstens mit wahren Fakten, was man beim Vorgehen von Penise nicht behaupten konnte.

Auszug: Die Klägerin hat während der Dauer der Ehe bereits zweimal einen Suizidversuch unternommen… In der Folge erlitt die Klägerin wiederholt massive depressive Anfälle mit heftigen, paranoiden Eifersuchtsanfällen. Sie begab sich schliesslich in psychiatrische Behandlung… Die Parteien durchlebten schon damals eine schwere Ehekrise, nachdem die Klägerin wiederholt fremdgegangen war… Die Klägerin äusserte sich auch wiederholte gegenüber der Mutter des Beklagen, sie würde Tobin nehmen und sich mit ihm zusammen aus dem Balkon stürzen… Aber auch ihr Verhalten im Rahmen der Konventionsgespräche erscheint in diesem Zusammenhang symptomatisch. Die Parteien hatten sich auf den erwähnten und heute eingereichten Betreuungsplan geeinigt, den seither auch problemlos praktizierten. Trotzdem missbrauchte die Klägerin die ihr vom Gesetz ver-liehene Machtposition schamlos, indem sie ihre Zustimmung von sachlich nicht gerechtfertigten Zugeständnisse bezüglich der übrigen Nebenfolgen, insbesondere hinsichtlich des Unterhalts und des Güterrechts abhängig machte. Der Klägerin geht es hier nicht um Tobin, sondern allein um ihre egoistischen Interessen. Das verdient keinen Schutz.

Zu allen diesen Aussagen wurden noch die nötigen Beweisdokumente beigelegt, wie die Termine, Orte und Namen der drei Ärzte, bei welchen Penise psychiatrisch behandelt wurde, die Zeugen, welche ihre Ausbrüche erlebt hatten und der Betreuungsplan von Tobin, welcher seit der Trennung erfolgreich angewendet wurde. Dann wurden noch alle finanziellen Belange besprochen und dokumentiert. Das betraf die Lohnzusammenstellung, die schlechten Umsatzzahlen der Firma, den Mietvertrag, Versicherungskosten und Bankschulden.

Bis dahin war ich immer der Auffassung gewesen, dass man „unschuldig ist, bis die Schuld bewiesen wird“. Doch das gilt nicht bei ehelichen Auseinandersetzungen. Hier gilt die Devise „Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist“. Was hiess: Penise konnte mich mit Lügengeschichten zuschütten. Sie brauchte keine ihrer Behauptungen zu beweisen. Konnte ich nicht das Gegenteil belegen, lag es im Ermessen des Richters, was er glauben wollte. So nach dem Motto: Finger raus und schauen woher der Wind stärker bläst! Diese Gesetzes-Anomalie nutzten die beiden schamlos aus. Sie sandten nicht nur einen Wind, sondern bereits einen Sturm von Lügen aus. Alles was die beiden im Plädoyer behauptet hatten, musste ich jetzt in mühsamer Kleinarbeit und innert 10 Tagen widerlegen. Ansonsten riskierte ich, dass es vom Richter als wahr bewertet wurde.

Beide Plädoyers waren also beendet. Jetzt durfte die klagende Partei auf Wunsch weitere Einwände vorbringen. Es wurde richtig mühsam, denn jetzt stand dem Richter kein vorgeschriebenes Dokument mehr zur Verfügung. Was bedeutete, dass jede weitere Aussage auf Band aufgenommen und gleichzeitig vom Gerichtsschreiber aufgeschrieben werden musste. Das Ergebnis war, dass immer nur ein Satz am Stück gesprochen werden durfte. Danach mussten alle warten, bis der Gerichtsschreiber diesen aufgeschrieben hatte. Dann folgte der nächste Satz. Normalerweise würde in dieser Phase auch nicht mehr viel Ergänzendes erklärt. Nicht so bei Herrn Würgin. Er hatte noch viele weitere Lügengeschichten auf Lager, die ihm Penise aufgetischt hatte. Jetzt folgte ein qualvolles Prozedere, das nicht mehr zu enden schien.

Obwohl wir schon ausreichend die schlechte finanzielle Situation der Firma belegt hatten, behauptete Herr Würgin weiter, ich hätte aus prozesstaktischen Gründen meinen Lohn reduziert. In Wahrheit hatte ich mir in den letzten zwei Jahren immer den selben Lohn ausbezahlt. Als dann kurzfristig eine Verbesserung der Firmengeschäfte stattfand, erhielten alle Gesellschafter erstmalig eine Dividende in Form einer Provision. Gleichzeitig erhöhte sich mein Lohn um CHF 1’000.-. Der Aufschwung hielt jedoch nicht lange an. Und so mussten in der ganzen Firma wieder Abstriche gemacht werden. Unter anderem musste ich bereits nach drei Monaten meinen Lohn wieder auf mein vorheriges Niveau senken. Herr Zweifel und ich hatten jetzt 10 Tage Zeit, auch diese Lügengeschichte von Herrn Würgin zu widerlegen.

Diese Unterstellung wird mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen. Die ungenügenden Umsatzzahlen der letzten Monate wurden bereits mit der Klageantwort belegt. Ergänzend dazu kann eine per heute nachgeführte Tabelle eingereicht werden, aus welcher sich mit kaum zu überbietender Deutlichkeit ergibt, dass die für die Zukunft der Existenz GmbH verheerende Tendenz weiter anhält. Der Beklagte war deshalb gezwungen, drastische Sparmassnahmen zu ergreifen. Nicht nur er selbst musste Einschränkungen in Kauf nehmen. Dem Geschäftspartner Thomas R. wurde der Leasing-Wagen entzogen. Der Personalbestand wurde von 260 Stellenprozent auf deren 150 reduziert. Die Klägerin will dem Gericht wohl kaum weismachen, dass sich der Geschäftspartner dazu hingibt, lediglich im Hinblick auf die hängige Auseinandersetzung der Parteien bezüglich der Höhe der Unterhaltsbeiträge derartige Massnahmen zu akzeptieren.

Dem Gericht wurden nebst den bereits vorab eingereichten Finanzzahlen, jetzt noch zusätzlich alle aktuellen Umsatzzahlen inklusive des Korrespondenzverkehrs mit dem Geschäftspartner beigelegt. Damit konnte belegt werden, dass es der Firma tatsächlich schlecht ging. Jetzt mussten wir noch belegen, warum es der Firma schlecht ging.

Der Geschäftspartner Herr Thomas R. hatte für ein halbes Jahr mit circa 40 Prozent Arbeitseinsatz die internationalen Verkaufsbemühungen der Existenz GmbH geleitet und Distributionspartner akquiriert. Diese für die Firma äusserst kostengünstige Regelung war möglich, weil Herr R. eine Geschäftsführer-Stelle beendet und noch auf der Suche nach einer neuen Anstellung war. Seine Arbeitsleitung muss daher eher als ein Freund-schaftsdienst dem Beklagten gegenüber gesehen werden. Nachdem nun Herr R. zu Beginn dieses Jahres eine neue Geschäftsführerfunktion in einem Uhrenkonzern übernommen hatte, konnte er seinen Arbeitseinsatz für die Existenz GmbH nicht mehr im bisherigen Umfang erbringen, was zu massiven Umsatzeinruch geführt hat. Die Funktion von Herrn R. konnte durch eine Teilzeit-Angestellte nur ungenügend aufgefangen werden. Ebenbürtigen Ersatz kann sich die Existenz GmbH schlicht nicht leisten, da in diesem Bereich Monatslöhne bis CHF 20’000.- bezahlt werden müssen. Damit steht für den Beklagten fest, dass die Zukunft der Existenz GmbH schwer in Frage gestellt ist. Seine pessimistischen Prognosen anlässlich der Eheschutzverhandlung waren demzufolge keine blosse Stimmungsmache, sondern entsprechen einer realistischen Einschätzung der Tatsachen.

Dann wurden noch die Lohnzusammenstellungen aller Mitarbeiter und deren Bankauszüge beigelegt. Wir konnten somit auch hier unmissverständlich belegen, dass die Behauptungen von Herrn Würgin falsch waren. Doch Herr Würgin hatte bereits vorgesorgt, um auch diese handfesten Beweise zu diskreditieren. Seine schwachsinnige Argumentation, klingt mir noch heute in den Ohren. Er behauptete tatsächlich, es sei irrelevant, wie viel ich in den letzten zwei Jahren verdient hätte. Wichtig sei, wie viel ich hätte verdienen können, wäre ich nicht selbständig Erwerbender, sondern in der Privatwirtschaft angestellt. Er meinte also tatsächlich es sei egal, was ich verdient hatte und auf welchem Lebensstandard meine Frau in den letzten Jahren gelebt hatte. Nach der Scheidung hätte meine Exfrau ein Anrecht auf eine Abfindung, welche dem entspräche, was ich hätte verdienen können, wäre mein Leben ganz anders verlaufen. Denn dann hätte meine Frau einen besseren Lebensstandard geniessen können. Und auf diesen hätte sie jetzt Anspruch. Über so eine blödsinnige Forderung hätte man eigentlich nur noch Lachen müssen. Dies widerstrebte jeglicher Vernunft und Logik. Doch anscheinend nicht im Schweizer Rechtssystem. Solche Argumente waren tatsächlich legitim.

Aber das war noch lange nicht der Höhepunkt. Was jetzt kam, war das Bösartigste und Verlogenste und übertraf meine kühnste Vorstellungskraft. Dazu musste man jedoch die Vorgeschichte kennen, welche sich ein Jahr zuvor ereignet hatte und damals als „Heldentat“ erklärt wurde. Um genau die Tatsachen ungeschminkt wiederzugeben, hier das Original der damaligen Klageschrift:

1. Kläger Flavio S….

2. Beklagter René L.

3. Rechtsbegehren (siehe Leitschein) Der Beklagte sei wegen versuchter einfacher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 StGB) schuldig zu sprechen und angemessen zu bestrafen.

4. Sachverhalt/Begründung

Am 1.8. befand sich Flavio S. (künftig FS genannt) mit seiner Familie auf seinem Motorboot (SG XXXX) in der Bätzimatt (Ende Obersee, bei Schmerikon). Nach dem Mittagessen im Boot legte sich die ganze Familie zu einem Mittagsschlaf auf die Liegefläche. Wenig später wurden sie alle durch eine Erschütterung am Boot geweckt. René L. (künftig RL genannt) hatte mit seinem Segelschiff (ZH XXXX) direkt an der Steuerbord-Seite des Motorbootes von FS angelegt und fing auch schon gleich an, heftigst zu lamentieren. Das sei sein Platz. Er habe am morgen früh hier bereits sein Ballon (Boje) platziert, die ihm anscheinend Vorrechte verschaffe. Tatsächlich erkannte FS einen Ballon circa 5 Meter von seinem Boot entfernt.

Auf See ist eine Reservations-Praktik absolut unüblich (unwürdig für „Seeleute“). Zudem war ein schwimmender Ballon nicht als territoriale Abgrenzung zu erkennen. Kommt dazu, dass auf der Boots-Seite von RL noch über 50 Meter freie Anlegezone war. Es war somit kein Platzmangel vorhanden. Auf der linken Bootsseite von FS war hingegen (circa 5 Meter daneben) ein weiteres Motorboot (SZ XXXX) mit 9 Personen (Familien mit jugendlichen Kinder) angelegt. (Die meisten dieser Personen befanden sich gleich daneben an Land und sassen zu Tisch. Eine Jugendliche war zwischen den zwei Motorbooten im Wasser auf der Liege-Matratze, der andere Jugendliche auf dem Motorboot selbst. Alle waren somit in unmittelbarer Nähe und konnte die ganze Situation bestens mitverfolgen.)

Nachdem FS diese Situation erkannte, ging er auf das Gejammer von RL nicht ein und legte sich wieder hin. Darauf fing RL an, sein Ballon im Wasser zu bergen und bemerkte, dass die Verankerung des Bootes von FS im Wege stand. Kurzerhand barg er auch die Verankerung des Bootes von FS und wollte sie auf dessen Boots-Badeplattform legen. FS erkannte dies und übernahm den Anker. Dem Frieden zuliebe, warf FS den Anker einwenig mehr vom Segelboot von RL entfernt, wieder ins Wasser, um das Boot zu fixieren. Daraufhin legte sich FS wieder hin, um weiter zu schlafen. Gemäss späterer Aussage der neun Zeugen, ging RL dann an Land und sammelte auf einer Strecke von circa 50 Meter alle seine Sessel und Liegestühle ein, die er anscheinend am Morgen ebenfalls als Reservations-Markierung platziert hatte.

Zurück im Segelboot, fing die Schikane von RL dann richtig an! Zuerst drehte er das Radio im Segelboot so laut auf, bis sich selbst die Frau von RL über ihn so ärgerte, dass sie lästernd das Segelboot verlies und sich an Land auf einen Liegestuhl setzte. Da das Segelboot von RL sich noch immer Wand an Wand mit dem Motorboot von FS befand, fing RL auf seinem Segelboot an zu schaukeln, sodass das Segelboot immer an die Wand des Motorboots von FS schlug. FS blieb jedoch unbeirrt liegen, ohne auf die Provokation von RL zu reagieren. Als RL dies mehrmals ohne Erfolg versuchte, wandte er sich einer neuen Gemeinheit zu. RL begann sein Segelboot zu waschen. Das Waschen des Bootes an einem Feiertag (1. August) ist für „Seeleute“ ein unübliches Prozedere. Damit die Provokation auch seine Wirkung zeigte, tauchte RL einen Schwamm in einen Eimer voller Seifenwasser und spritzte absichtlich immer wieder durch schnelle Handbewegungen mit dem Schwamm zum Motorboot von FS hinüber. Nach dem Dritten Spritzer auf den Körper von FS, stand dieser auf und bat RL endlich mit dieser Provokation aufzuhören. Sein Wortlaut war „es ist genug jetzt!“. Da das Segelboot von RL deutlich höher war als das Motorboot von FS, musste sich FS, um auf der Liegefläche seinen Bootes stehen zu können, dabei mit einer Hand an der Rehling vom Segelboot von RL festhalten. RL reagierte auf die Aussage von FS nicht, sondern ihn beschäftigte die Tatsache, dass FS eine Hand an seiner Reling hatte. RL schrie sofort zurück und befahl FS sofort seine Hand von der Rehling zu nehmen. FS wiederum reagierte mit dem Wortlaut: „Ich will jetzt wissen, ob genug ist mit diesen Provokationen“. RL reagierte wieder nicht auf die Frage sondern konterte mit dem Wortlaut: „Wenn Du nicht sofort die Hand von der Rehling nimmst, hole ich meine Pistole.“

Diese Aussage klang so lächerlich, dass FS darüber nur schmunzelte. Da begab sich RL in die Boots-Kajüte. Da RL nicht sofort erschien, war FS nicht besonders aufmerksam. Als sich sein Blick jedoch wieder zum Segelboot wendete, konnte er gerade noch rechtzeitig erkennen, wie RL mit einem Fleischmesser auf FS zustechen wollte. FS zog blitzschnell seine Hand von der Reling. Da das Messer in diesem Moment in Richtung von FS und seiner Familie zeigte, reagierte FS wiederum blitzschnell und hielt mit seinen beiden Händen den Arm von RL fest, in welches das Messer war. (Diese Verteidigungs-Reaktion von FS ist nachzuvollziehen, da FS Kampfsport erprobt ist und einen Meistergrad „1.Dan“ in Judo innehat. Es schien in diesem Bruchteil von Sekunde die sicherste Reaktion, um ihn und vor allem seine Familie zu beschützen). Da der stossende Druck von RL mit dem Messer immer noch Richtung Körper von FS ging, hielt FS die Hand mit dem Messer von RL weiterhin fest. Gleichzeitig ging ein Geschrei der Zeugen los und mehrere Personen kamen angerannt und schrieen auf RL ein. RL beendete kurz darauf den Messer-Druck gegen den Körper von FS. Zugleich löste FS seinen Haltegriff und sprang einen Schritt zurück vor seine Familie, um zu vermeiden, dass RL mit einer Gegenreaktion doch jemanden verletzten könnte.

Alle Zeugen (9 Personen) schimpften auf das heftigste mit RL. Der liess sich jedoch nicht beirren und konterte weiterhin mit Beschimpfungen zu FS und dann auch zu den Zeugen. FS gab unmissverständlich zu verstehen, dass dies hier nicht mehr geregelt werden müsse, sondern dass sich RL (mit all diesen Zeugen) auf ein langfristiges Verfahren einstellen soll. FS gab dann nach und entfernte sich mit seinem Motorboot. FS befestigte sein Boot dann auf der anderen Seite des Zeugen-Motorbootes, circa 20 Meter vom Segelboot von RL entfernt.

Beweismittel (siehe Polizei-Protokoll)

Die Zeugen konnten das gesamte Geschehen mitverfolgen. Die Zeugen-Aussagen wurden auf dem Polizei-Posten protokolliert.

Markus + Karin B.

Mario + Elisabeth B. (inklusive deren jugendlichen Kinder)

Dass ich damals selbstlos versuchte, das Messer des Täters zu kontrollieren, um mich und meine Familie zu schützen, wertete Penise damals als „heldenhaft“. Zusätzlich lobte sie mich, wie ich bei diesen ständigen Provokationen von René L. so lange hatte ruhig bleiben können. Auch die Zeugen, welche dieses provokative Auftreten von René L. mitverfolgten, bestätigten dies.

Als ich damals Anzeige bei der Polizei erstattete, startete René L. eine Gegenattacke, indem er mich beschuldigte, ich hätte ihn bedroht. Diese Anzeige zog er jedoch wieder zurück als er merkte, dass alle Zeugen das Gegenteil bestätigten.

Dieser Vorfall wurde jetzt von Penise schamlos verdreht, mit dem Ziel, mich mit allen Mitteln zu diskreditieren. Herr Würgin beschuldigte mich, ich hätte Tage zuvor Penise mit einem Messer im Büro bedroht. Das war ein fieser, aber cleverer Schachzug von ihm. Wie sollte ich in einem laufenden Verfahren das Gegenteil beweisen können? Das Gericht gab mir ja nur 10 Tage Zeit für meine Stellungnahme. Weiter fügte Herr Würgin hinzu, ich sei eindeutig ein gewalttätiger Mensch. Denn das wäre nicht das erste Mal. Dabei präsentierte er die Anzeige von René L. gemäss der ich bezichtigt wurde, ich habe ihn bedroht. Er sagte nichts darüber, dass diese Anzeige zurückgezogen wurde. Er erwähnte auch nicht, dass ich vorab René L. wegen Körperverletzung angezeigt hatte. Er sagte auch nicht, dass René L. der Aggressor war und ich mich lediglich verteidigt hatte. Es ging ihm lediglich darum, mich mit allen Mitteln zu brandmarken. Das Ziel von Penise war, mir um jeden Preis Tobin zu entziehen.

Ich wurde tatsächlich als gewalttätig hingestellt. Gerade ich, der Gewalt verabscheut. Ich hatte in meinem ganzen Leben, weder Penise noch sonst jemals eine Frau geschlagen. Selbst Tobin hatte in all den Jahren kein einziges Mal körperliche Gewalt von mir erfah-ren. Nicht einmal einen Klaps auf den Popo. Für mich ist das Schlagen von Kindern – auch wenn es nur symbolisch ist – nur ein Zeichen von Hilflosigkeit. Solche Gewalt war absolut gegen meine Prinzipien. Dieses widerwärtige Vorgehen von Penise war so etwas von erniedrigend, demütigend, fast schon pervers. Egal was ich jetzt alles gegenüber dem Gericht widerlegen konnte, Penise hatte es geschafft, beim Richter einen schalen Nachgeschmack zu erzeugen. Ich war doch schon so gut wie vorverurteilt. Selbst Herr Zweifel war schockiert über solch eine fiese Gangart der gegnerischen Partei. Und so versuchte er auch hier, so gut wie möglich, alles wieder ins richtige Licht zu rücken, wie folgt: Der klägerische Vertreter versuchte, den Beklagten in ein schlechtes Licht zu rücken, indem er auf eine Anzeige wegen Drohung verwies. Der Beklagte hat im Rahmen der persönlichen Befragung diese Geschichte bereits ins richtige Licht gerückt: nicht er hat den Kontrahenten angegriffen, sondern er selbst wurde vom Kontrahenten mit einem Messer attackiert. Die Anzeige wegen Drohung war lediglich die Gegenreaktion des Kontrahenten, als dieser von der Polizei hinsichtlich der Anzeige des Beklagten befragt wurde. Beide Verfahren wurden auf das Privatstrafklageverfahren verwiesen… Sollte es dem Gericht wichtig erscheinen, diesbezüglich Licht ins Dunkle zu bringen, beruft sich der Beklagte auf die Polizeibeamtin Sonja M. als Zeugin, welche alle Zeugen des Vorfalls einvernommen hatte.

Auch hier wurden die Zeugen genannt und alle Prozessakten beigelegt. Wieder ein unnötiger Aufwand, der viel Zeit in Anspruch nahm.

Diese Verhandlung zog sich immer weiter in die Länge. Für solch eine Verhandlung wird normalerweise eine Stunde angesetzt. Unter-dessen waren wir jedoch schon 3,5 Stunden in diesem Gerichtssaal. Der Richter hatte offensichtlich auch keine Lust mehr, sich weitere Behauptungen anhören zu müssen. Es war schon Mittag und er wollte offensichtlich seine Mittagspause antreten. So verkürzte er die Verhandlung, indem er sie kurzerhand abbrach.

Jetzt hatten wir 10 Arbeitstage Zeit, um auch die restlichen Behauptungen von Penise zu widerlegen. Wir mussten ja noch immer beweisen, dass ich nicht über CHF 80’000.- verfügte. Glücklicherweise bin ich ein ordentlicher Mensch und archiviere stets alle grösseren Ausgaben. So musste ich alle Ausgaben des gesamten letzten Jahres feinsäuberlich auflisten und alle Quittungen kopieren. Allein diese Arbeit nahm mehrere Tage in Anspruch. Auch hier vergeudete ich wertvolle Zeit, die ich in meiner Firma besser hätte nutzen können. Das Ganze wurde dann von Herrn Zweifel juristisch korrekt aufgezeichnet: Der klägerische Vertreter beliebt, dem Gericht vorzurechnen, dass der Beklagte allein seit Beginn dieses Jahres ein Vermögen von über CHF 80’000.- habe anhäufen können. Wenn seine Konten bis heute kein Vermögen mehr ausweisen, habe es der Beklagte beiseite geschafft. Dieser Unterstellung hat der Beklagte bereits im Rahmen der persönlichen Befragung widersprochen. Zum Beweis der Richtigkeit seiner Aussage reichen wir einerseits aktuelle Bankauszüge ins Recht. So weist das Privatkonto des Beklagten bei der X-Bank per 4.9. einen Minussaldo von CHF 3’213.19 auf. Das Sparkonto wies per 31.8. einen Saldo von CHF 690.65 auf. Das Konto des Beklagten bei der Y-Bank wies per 5.9. einen Saldo von CHF 839.85 auf. Zum anderen hat der Beklagte eine Zusammenstellung der ausserordentlichen Ausgaben seit der Provisionszahlung im Monat Februar erstellt, welche Ihnen zusammen mit den entsprechenden Belegen eingereicht wird. Der Beklagte weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er im privaten Bereich Belege unter CHF 100.- generell nicht aufzubewahren pflegt.

Schon alleine mit der Zusammenstellung aller vorhandenen Belege und Quittungen des letzten Jahres, konnte ich von den behaupteten CHF 80’000.- bereits Ausgaben von CHF 67’125.- nachweisen. Der Rest konnte als Haushaltsausgaben des täglichen Gebrauchs und Ausgaben unter CHF 100.- angerechnet werden. Auch diese Behauptung konnte somit vollends widerlegt werden.

Doch das war noch nicht alles. Penise hatte tatsächlich Unterlagen aus der Firma entwendet, um hier als Beweismittel zu verwenden. Sie wollte dem Gericht beispielsweise weismachen, dass ich auch private Bezüge über die Spesenbelege der Firma verrechnete. Schlussendlich ging es jedoch um kleine Anschaffungen, die nicht nur von der Firma, sondern auch mal privat genutzt wurden. Sie wusste genau, dass ich in solchen Sachen mehr als überkorrekt war. In Tat und Wahrheit war sie diejenige, die immer wieder versuchte mich zu überreden, gewisse private Ausgaben doch über die Firma laufen zu lassen. Da sie eine zeitlang die Buchhaltung ihres Schwagers gemacht hatte und dieser sehr grosszügig mit der Definition Spesen umging, versuchte sie mich immer wieder vergeblich zu bekehren, dies doch auch so zu machen.

Der ganze Aufwand hatte bei Gericht jedoch keinen Einfluss auf die Finanzen. Es ging Penise nur darum, zu versuchen, mich vor dem Richter schlecht zu machen. Viel tragischer war jedoch die Tatsache, dass sie als Buchhalterin bei der Firma Existenz GmbH unerlaubt sensitive Unterlagen entwendet hatte. Das widerspricht absolut dem Kodex der Buchhalterin einer Firma und ist arbeitsrechtlich sogar noch gesetzeswidrig. Aber es zeigte wieder einmal den Charakter von Penise und wie hinterhältig sie sein konnte.

Wir schilderten die Lage wie folgt: Die Klägerin hat Spesenbelege aus der Firma entwendet und dem Gericht eingereicht. Der Beklagte besteht zum einen darauf, dass diese Dokumente umgehend wieder in den Besitz der Existenz GmbH gelangen. Sie sind Bestandteil deren Buchhaltung. Zum Anderen bleibt der Beklagte dabei, dass er keineswegs private Bezüge über das Geschäft laufen liess.

Penise jammerte uns immer wieder vor, wie mittellos sie doch sei und dass sie mehr Geld von mir bräuchte. Das veranlasste uns, die finanzielle Lage von Penise genauer zu durchleuchten und Folgendes zu formulieren: Die Klägerin behauptet stets, über keinerlei Vermögen zu verfügen. Sie erzählt damit nicht die Wahrheit. Durch den Tod ihres Vaters, wurde sie Gesamteigentümerin (mit heute einem Viertel Anteil) an einem 11-Familienhaus (inklusive Restaurant). Diesbezüglich besteht zwar eine Abtretungserklärung, wonach die Klägerin zugunsten ihrer Mutter auf die Miet-zinseinnahmen aus diesem Objekt verzichtet. Im Gegenzug wird die Klägerin jedoch regelmässig mit hohen Beträgen von ihrer Mutter für private Bedürfnisse „gesponsert“. Durch den Tod ihres Onkel Max W., Bruder ihres verstorbenen Vaters, wurde die Klägerin an unfangreichen Ländereien beteiligt. Zu diesem Nachlass gehört auch Bargeld in der Höhe von mehreren Millionen Franken. Die Klägerin wurde nach dem Tod ihrer Tante (Schwester ihrer Mutter) an einer Eigentumswohnung und einigen hunderttausend Franken Bargeld beteiligt, nachdem die Mutter zugunsten ihrer beiden Töchter auf ihr Erbanteil verzichtet hatte.

Mir war klar, dass sie sich höchstwahrscheinlich gut abgesichert hatte, damit diese Gelder nicht offiziell als ihr Eigentum deklariert werden konnten. Auch die Abtretung des Mehrfamilienhauses an ihre Mutter war sicherlich fair ihrer Mutter gegenüber, anderseits auch clever, um das Vermögen von Penise zu verschleiern. Ich hatte auch niemals vor, irgendwelche Ansprüche auf die Mieteinnahmen des Hauses zu erheben. Ich wollte nur zeigen, dass Penise im Gegensatz zu dem, was sie immer wieder versuchte allen glaubhaft zu machen, finanziell keine Sorgen hatte. Denn sie wurde inoffiziell mit ihrem eigenen Geld, sehr gut von der Mutter rückversorgt.

Was mir jedoch mehr Sorgen bereitete war die Tatsache, dass Penise Tobin nicht mehr erlaubte, mich zu sehen. Sie boykotierte alle meine Versuche, mit ihr einen Besuchstermin zu vereinbaren oder mit Tobin Kontakt aufzunehmen. Wir hatten noch immer diesen hervorragend ausgearbeiteten Besuchsplan, der zumindest bis zum Entscheid des Gerichtes hätte eingehalten werden sollen. Doch sie nutzte all ihr zur Verfügung stehende Macht, um mir eins auszuwischen. Sie behauptete jetzt tatsächlich, nie einem Besuchsplan zugestimmt zu haben. Bei all ihrem Bestreben mir zu schaden, schien es sie nicht zu interessieren, dass sie damit auch Tobin weh tat.

Wir äußerten uns folgendermaßen: Als Letztes, aber nicht minder Wichtiges, sei noch angefügt, dass die Klägerin dem Beklagten seit der Gerichtsverhandlung das Besuchsrecht vorenthält. Hatten die Parteien bis zum Vorabend der Gerichtsverhandlung die Kinderbetreuung gemäss dem eingereichten Plan gehandhabt (die Klägerin lügt schlichtweg, wenn sie etwas anderes behauptet, was eine Befragung von Tobin ohne weiteres ergeben würde), verweigert die Klägerin dem Kind seither jeden Kontakt (persönlich oder telefonisch) zum Vater und umgekehrt. Zwischendurch gibt die Klägerin zwar Lippenbekenntnisse von sich, wonach sie Tobin nicht für ihre Zwecke missbrauchen wolle. Ihr Verhalten beweist jedoch das Gegenteil. Eine Mutter, die nicht fähig ist, ihrem Kind den Kontakt zum Vater zu ermöglichen, ist offensichtlich unfähig, die alleinige Verantwortung für ein Kind zu tragen. Eine Ob-hutszuteilung an die Klägerin erscheint auf diesem Hintergrund als ganz klar nicht mit dem Kindeswohl vereinbar.

Herr Zweifel und ich hatten alle vorhandenen Informationen zusammengetragen und in die Stellungnahme eingesetzt. Jetzt konnten wir nur hoffen, dass die Stimmungsmache der Gegenpartei nicht zuviel Einfluss auf den Entscheid haben würde. Ich war besorgt, wie der Richter alle diese unberechtigten Behauptungen der Gegenpartei bewerten würde. Natürlich sollte ein Richter nur nach Fakten entscheiden. Doch würde er nicht unbewusst von solcher Stimmungsmache beeinflusst? Mir war gar nicht wohl bei der Sache. Herr Zweifel und ich waren beide in die Verhandlung gegangen mit der Erwartung, ein vernünftiges und rationelles Vorgehen zu erleben. Doch wir wurden von der Bosheit und Arglist der beiden masslos überrascht. Nun galt es abzuwarten und zu hoffen, dass wir nicht allzu lange im Ungewissen bleiben mussten.

Eine erste Reaktion kam dann auch umgehend. Der Bezirksrichter unterbreitete uns eine Vereinbarung betreffend vorsorglicher Massnahmen, welche wir bei Akzeptanz hätten unterschreiben sollen. Dies sollte die unmittelbare Situation regeln, bis der Bezirksrichter dann den definitiven Entscheid treffen würde. Gemäss Herrn Zweifel war dieser Vorschlag auch ein Massstab dafür, was einem bei einem definitiven Entscheid erwarten würde, sollte man diese vorsorglichen Massnahmen tatsächlich akzeptieren.

1. Es seien die Parteien für die Dauer des Verfahrens zum Getrenntleben berechtigt zu erklären.

2. Das aus der Ehe der Parteien hervorgegangene Kind Tobin wird für die Dauer des Getrenntlebens unter die Obhut der Klägerin gestellt.

3. Der Beklagte sei für die Dauer des Verfahrens berechtigt zu erklären, das Kind Tobin am ersten und dritten Wochenende eines jeden Monats von Samstagmorgen 9 Uhr bis Dienstagmorgen Schulbeginn sowie an den übrigen Montagnachmittagen ab Schulschluss jeweils bis Dienstagmorgen Schulbeginn auf eigene Kosten zu sich oder mit sich auf Besuch zu nehmen…

4. Der Beklagte verpflichtet sich, für die Dauer des Verfahrens unpräjudizierend akonto allfälliger Unterhaltsansprüche monatliche Zahlungen von insgesamt CHF 3’800.- zuzüglich allfällige gesetzliche oder vertragliche Kinderzulagen zu leisten…

5. Die eheliche Wohnung wird samt Hausrat und Mobiliar der Klägerin für die Dauer des Verfahrens zur alleinigen Benutzung überlassen.

Hätte ich diese hohen Unterhaltsansprüche akzeptiert, hätte Penise insgesamt netto CHF 6’600.- bekommen und ich mit netto CHF 3’232.- leben müssen. Das schien mir auf keinem Fall gerecht. Zudem wäre ich mit diesem geringen Betrag kaum über die Runden gekommen. Und vor allem erhoffte ich mir noch immer eine faire Aufteilung des Sorgerechts. Gemäss Herrn Zweifel wären die Bezirksrichter bei solchen Vorschlägen ziemlich diktatorisch und würden immer ein bedingungsloses Folgeleisten erwarten. Dies obwohl sie es nur als fakultativer Vorschlag deklarierten. Das Verärgern des Bezirksrichters könne vergeltende Massnahmen zur Folge haben.

Ich konnte jedoch diese Forderungen nicht eingehen. Ich musste jetzt abwarten und hoffen, dass der Richter trotzdem einen fairen Entscheid für beide Parteien und vor allem für Tobins Besuchszeiten treffen würde.

Eine Anekdote zum Thema Kritisieren: Penise sah in den Menschen primär immer zuerst das Schlechte. In all den Jahren hatte ich sie schon so viele Male über ihre eigene Schwester lästern hören. Es schien so, als wäre alles schlecht an ihr und dass sie alles falsch machen würde. Und wenn es einmal nicht ihre Schwester war, dann lästerte sie über ihre Mutter. Schon fast täglich bombardierte sie mich mit irgendwelchen Geschichten über ihre ach doch so böse Schwester oder ihre dumme Mutter. Irgendwann mochte ich das ewige Gejammer nicht mehr anhören. Ich sprach sie darauf an und fragte sie dabei, ob sie mich schon jemals schlecht über meine Schwester hätte sprechen hören? Warum sie es nicht endlich sein lasse könne. Sie solle sich doch bitte künftig jemand anderen suchen, dem sie diese Geschichten offenbaren wolle. Wie üblich kümmerte sie das wenig und so lästerte sie in meiner Gegenwart weiter und weiter.

Diebstahl Unterdessen schienen jedoch noch weitere Probleme auf mich zuzukommen. Es waren bereits 8 Tage vergangen seitdem ich Penise aufgefordert hatte, das ungerechtfertigt entwendete Geschäftsauto in die Firma zurück zu bringen. Auch vor Gericht wurde klargestellt, dass Penise das Auto dem Unternehmen zurückzubringen habe. Die angesetzte Frist war ebenfalls seit 6 Tagen abgelaufen. Meine Geduld war definitiv erschöpft. So entschloss ich mich, noch einmal ein Schreiben aufzusetzen, um sie ein letztes Mal aufzufordern, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Du hast trotz schriftlicher Ankündigung und zusätzlicher anwaltlicher Be-sprechung beim Bezirksgericht Uster (im Beisein von Richter S.), das Geschäftsauto (Kia Sorento) der Firma Existenz GmbH nicht zurückgegeben. Du widersetzt Dich somit widerrechtlich der Herausgabe eines Autos, welches nicht Dein Eigentum ist. Ich gebe Dir eine letzte Frist bis Freitag, den 1.9., 12 Uhr. Das Auto muss in einwandfreiem Zustand auf dem gedeckten Firmenparkplatz deponiert werden. Verfällt die Frist, werden unverzüglich rechtliche Schritte eingeleitet.

Es war sehr bemühend, nur mit solchen Drohungen bei Penise ans Ziel kommen zu können. So gab sie nach diesem Schreiben tatsächlich nach. Doch hatte sie keine Lust, das Auto zur Firma zu fahren. Also schlug ich ihr vor, sie solle das Auto vor ihrem Haus auf dem Besucherparkplatz abstellen. Ich würde es dann dort abholen. Aber auch das war ihr zu kompliziert. Sie hätte nämlich mit dem Auto aus der Garage und dann um das Haus fahren müssen, um an die Besucherparkplätze zu gelangen. Wie üblich akzeptierte sie meinen Vorschlag nicht und setzte wieder einmal ihren Kopf durch. Der Weg schien ihr zu weit, also wollte sie das Auto gegenüber der Garagenausfahrt auf einem Restaurant-Parkplatz abstellen. Mir war das recht, Hauptsache wir kamen zu einer Lösung. Wir vereinbarten den Zeitpunkt der Übergabe auf den nächsten Tag und die Sache schien erledigt. Dann wollte ich aber noch erfahren, wann ich Tobin wieder zu mir nehmen konnte. Sie meinte dann nur: „Du kannst Tobin jederzeit zu dir nehmen.“ Das klang so wie einer der üblichen Penise-Sprüche, die genau so lange Gültigkeit hatten, bis sie das Telefon wieder abhängte. Um also sicher zu gehen, dass sie es wirklich ernst meinte, vereinbarte ich mit ihr, dass sie mir dies per E-Mail bestätigen würde.

Am nächsten Morgen machte ich mich dann wie vereinbart auf den Weg, um den Wagen abzuholen. Um ihn überhaupt zurück fahren zu können, mussten ich meine Assistentin Doris mitnehmen. So fuhren wir mit meinem Geschäftswagen zum verabredeten Treffpunkt. Dort stand wie vereinbart das Auto. Auch der Autoschlüssel lag wie abgemacht auf dem vorderen linken Reifen. Der zweite Autoschlüssel schien jedoch zu fehlen. Dessen ungeachtet, schulte ich Doris kurz in die Funktionen des Wagens ein. Sie fuhr dann mit ihm zurück ins Geschäft und ich folgte ihr mit meinem Wagen. Fall erledigt, dachte ich. Doch weit gefehlt. Eine halbe Stunde später kam plötzlich ein Mail vom Herr Würgin: „Heute morgen musste ihre Frau feststellen, dass das ihr zur Benützung zustehende Geschäftsauto Kia Sorento aus der Tiefgarage am Wohnort in der gestrigen Nacht verschwunden ist. Falls sie etwas davon wissen…“

Ich glaubte, mich träfe der Schlag! „Was sollte denn diese Diebstahl-Geschichte? Spinnt die jetzt komplett?“, dachte ich völlig aufgelöst. Jetzt hatte sie sogar ihren Anwalt eingeschaltet, um mir einen Diebstahl meines eigenen Autos anzuhängen? Ich konnte nicht verstehen, wie ein Mensch so viel negative Energie aufbringen konnte, um sich solch eine Geschichte auszudenken. Und Herr Würgin war keineswegs besser. Der hatte sogar noch die Arroganz zu behaupten, dass „…das ihr zur Benützung zustehende Geschäftsauto“ sei. Dies, obwohl vor Gericht ganz klar bestimmt wurde, dass dieses Auto umgehend der Firma zurückzugeben wäre und sie keinerlei Anrecht auf das Geschäftsauto hätte. Dieses ganze Vorgehen bestätigte mir vor allem eins: Dass sich hier zwei Verrückte tatsächlich gefunden hatten. Die eine lebte in einer Lügenwelt und der andere lebte davon, Lügen zu verbreiten. Das Ganze war mir jetzt eindeutig zu blöd geworden. Auf dieses dumme Spielchen wollte ich nicht eingehen und so antwortete ich ihm umgehend: „…ich habe jetzt genug von Ihren Lügengeschichten und billigen Anschuldigungen. Ich weiss nicht, was Sie sich von dieser Gangart versprechen. Auf alle Fälle tragen Sie nicht bei, die Lage Ihrer Mandantin und unseres Sohnes zu verbessern. Einzig Ihr Portemonnaie wird dabei dicker!“

Auch Herrn Zweifel wurden diese Spielchen allmählich zu bunt und so wandte er sich schriftlich an Herrn Würgin: „Es scheint wirklich äusserst bemühend, wie auf Ihrer Seite mit Unwahrheiten operiert wird. Ich muss davon ausgehen, dass Ihre Mandantin Sie regelmässig tatsachenwidrig instruiert. So hat sie selber mit meinem Klienten am Donnerstag die Übergabe des Geschäftswagens für den Freitag vereinbart und zwar dergestalt, dass sie den Wagen auf dem Restaurantparkplatz stellt, wo ihn mein Klient behändigen konnte. Ich verstehe deshalb nicht, wie es dazu kommen konnte, das Ihnen die Meldung zuging, der Wagen sei – angeblich widerrechtlich – aus der Tiefgarage verschwunden…“

Doch wer Penise kannte, musste sich auf alle Verrücktheiten vorbereiten. Jede andere verrückte Person würde spätestens jetzt die ganze Sache ruhen lassen. Doch nicht Penise! Einige Stunden später erhielt ich ein Telefon von Herrn Maas von der Kantonspolizei. Er habe von Penise eine Anzeige erhalten, bei der sie behauptete, das Geschäftsauto sei gestohlen worden. Ich glaubte nicht recht zu hören. So fragte ich den Polizeibeamten: „Das wird wohl ein Scherz sein?“ Dieser war nicht gerade erfreut über meine Frage und meinte, er scherze nie. Ich fiel fast vom Stuhl. Das alles durfte doch nicht wahr sein! Wie weit wollte diese Intrigantin denn noch gehen? Ich konnte nicht fassen, was da gerade passierte.

Völlig fassungslos informierte ich Herrn Maas darüber, dass das Auto nie gestohlen, sondern wie mit meiner Frau vereinbart, am heutigen Morgen von mir abgeholt wurde. Ich klärte ihn ebenso darüber auf, dass wir über diese Abmachung auch Schriftverkehr hätten und dass ich zusätzlich noch meine Assistentin als Zeuge anbieten könnte. Herr Maas war förmlich ausser sich. Es war nicht zu überhören, wie wütend er über das Spielchen von Penise war. Ich sandte ihm dann auch gleich alle Beweisstücke per Mail. Anscheinend hatte Penise bei ihrem perfiden Plan nicht alle Fakten bedacht. So hatte sie wohl nicht daran gedacht, dass ich beim Abholen des Autos jemanden mitnehmen müsste und somit auch einen Zeugen hatte. Leicht erholt von dem Schock dachte ich nur: „Upss, das hat sicherlich Konsequenzen für Penise. Denn mit der Polizei zu spielen, war sicherlich nicht der beste Plan.“ Zudem wusste ich, Herr Maas scherzt ja schliesslich nie!!! Und wie sagt man so schön: „Bosheit wird immer bestraft.“ Nun, so sei es wenigstens dieses Mal.

Die Intrigen Man hätte jetzt denken können, dass sie ihre Lektion gelernt hatte und mit ihren Hinterhältigkeiten aufhören würde. Doch weit gefehlt. Die nächste Intrige war schon in Arbeit. Jetzt machte sie sich auf, mein Personal zu tyrannisieren. So kam bereits am nächsten Tag meine Marketing-Assistentin Doris völlig aufgebracht auf mich zu. Sie hätte ein Telefonat von Penise erhalten. Sie sei von ihr beschimpft und bedroht worden. Am Tag darauf rief mich mein Geschäftspartner Thomas verärgert an. Penise hatte ihn angerufen und versucht, ihn gegen mich aufzuhetzen. Er meinte jedoch, die Anschuldigungen seien derart unglaubwürdig und plump gewesen, dass er gar nicht darauf eingegangen sei. Dann bat er mich, Penise abzuhalten, ihn weiterhin zu belästigen. Ich war fassungslos und gleichzeitig beschämt darüber, dass jetzt auch noch mein geschäftliches Umfeld mit hineingezogen wurde. Zuerst die Ausraster von Penise vor dem Büro und jetzt die Drohungen und Belästigungen. Wie weit wollte sie das noch treiben?

Unterdessen hatte Penise es tatsächlich geschafft, dass sich meine Mitarbeiter vor ihr über alle Masse fürchteten. Anna vom Kundendienst hatte bereits Angst, alleine im Büro zu sein. Sie arbeitete nur noch mit abgeschlossener Eingangstüre. Sie hatte Angst, Penise könnte plötzlich ins Büro eindringen. Ihre Befürchtungen waren nicht unbegründet, denn sie hatte über die Jahre hinweg das unberechenbare und psychopatische Verhalten von Penise zu genüge kenne gelernt. Doris hingegen traute sich zum Einkaufen nicht einmal mehr im Nachbarsdorf in den einzigen grösseren Lebensmitteladen. Sie hatte Angst, Penise könnte ihr begegnen und dort eine Szene veranstalten oder sogar Schlimmeres. Selbst am Grümpelturnier ihrer Kinder, schickte sie ihren Ehemann zu der Veranstaltung. Sie blieb zuhause, den sie wusste, dass Tobin auch an diesem Turnier teilnahm und befürchtete, Penise dabei zu treffen. Sie wollte vermeiden, dass ihre Kinder einen möglichen und unberechenbaren Ausbruch oder sogar eine tätliche Attacke von Penise miterleben müssten. So ein Schock wäre für die Kinder unverantwortbar gewesen.

Ich war völlig entsetzt über das Übermass an negativer Energie, welche diese Frau aufbrachte. All diese Lügen und Intrigen, nur um mir und meinem Umfeld zu schaden. Penise hatte unterdessen bereits eine Unmenge an Intrigen am Laufen. Also fasste ich den Entschluss, sie über die rechtlichen Schritte zu warnen, sollte sie nicht damit aufhören:

Auto Leider wurde von Dir der zweite Autoschlüssel noch immer nicht zurück gegeben. Ich setze Dir hiermit eine letzte Frist. Bis am 11.9. muss der Schlüssel in meinem Besitz sein. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, alle Schlösser am Auto ersetzen zu lassen. Dieser Aufwand würde Dir in Rechnung gestellt.

Dokumente Wie wir feststellen mussten, hast Du diverse Firmen-Dokumente entwendet. Unter anderem waren dies diverse Kreditoren-Rechnungen, welche Du auch als Kopie dem Gericht zugestellt hast. Ich bitte Dich bis am 11.9. alle Original-Dokumente an die Firmen-Adresse zu retournieren. Allenfalls sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Personal Ich wurde mehrmals von Mitarbeitern informiert, dass Du diese belästigst. Unter anderem hat mein Teilhaber (Thomas R.) geklagt, dass Du versucht hast, mich vor ihm schlecht zu machen. Dass Du abschreckende Behauptungen über geplanten Firmen-Transaktionen erfunden hast, mit dem Ziel, die Firma zu schwächen. Im Weiteren hast Du diese Woche eine Mitarbeiterin (Doris Z.) bedroht und angeschrieen. Auch hier verfolgst Du anscheinend das Ziel, die Firma zu destabilisieren. Ich verbiete Dir jeglichen Kontakt zur Firma und zu den Mitarbeitern. Allenfalls werden wir auch hier rechtliche Schritte einleiten müssen.

Kommunikation Um weiteren Unwahrheiten und Intrigen entgegen zu wirken, werde ich geschäftlich sowie privat nur noch eine schriftliche Kommunikation (Email oder Brief mit Unterschrift) akzeptieren.

Als nächstes musste der ehemalige Geschäftswagen von Penise gereinigt werden, denn er war in einem erbärmlichen Zustand. Die Innenreinigung übernahm ich selber. Für die Aussenreinigung fuhr ich durch die Waschstrasse und setzte die Kosten auf ihre Rechnung. Dann musste ich das Auto in die Autowerkstatt bringen, um den längst überfälligen Service und die Reparaturen der grössten Schäden vornehmen zu lassen. Der Wagen hatte unterdessen dermassen viele Beulen und Kratzer, dass ich mich entschloss, nur noch die schlimmsten reparieren zu lassen. Hätte ich alles machen lassen, wären die Kosten für Penise immens geworden. Die Instandstellung des Wagens inkl. Aussenreinigung kostete CHF 1’953.45, welche ich über die Firma vorsorglich beglich. Danach stellte ich Penise, im Namen der Firma Existenz GmbH eine Rechnung.

Kaum geschehen, kam auch schon die Retourkutsche. Meine Firma erhielt ohne Voranmeldung oder Mahnung eine Betreibung ins Haus. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Firma eine absolut weisse Weste. Doch dank Penise, hatte jetzt auch meine Firma durch den Registereintag im Betreibungsamt einen Klecks im Reinheft. Das war ärgerlich und absolut unnötig. Denn Penise forderte dabei nur ihren Restlohn von CHF 1’699.45 ein. Sie wusste genau, dass sie der Firma mehr Geld schuldete, als dass sie von ihr einfordern könnte. Das Verrückteste war jedoch die Tatsache, dass nicht etwa Penise den Zahlungsbefehl ausgefüllt und eingereicht hatte. Nein, es war Herr Würgin. Ich hatte einen guten Grund darüber entrüstet zu sein. Denn Penise hatte bei der Existenz GmbH und auch vorab in der Firma ihres Schwagers über Jahre die Buchhaltung gemacht. Es war die wöchentliche Aufgabe von Penise, Zahlungsbefehle für die überfälligen Debitoren auszustellen. Der Firma den Zahlungsbefehl zuzustellen, wäre für sie also ein Routinearbeit gewesen, welche sie spielend und mit geringstem Aufwand selber hätte machen können. Kam dazu, dass sie ohnehin viel Zeit hatte, da sie ja jetzt keiner Arbeit mehr nachging. Doch nein, sie beauftragte dafür ihren Anwalt! Abgesehen davon, dass Herr Würgin bestimmt weniger Routine als Penise bei solch einer Tätigkeit hatte, musste ich an den exorbitanten Stundenansatz ihres Anwaltes denken. Wie viel überschüssiges Geld musste Penise also haben, dass sie sich solch einen Luxus leisten konnte? Doch aller Ärger half nichts. Mir blieb jetzt juristisch keine andere Wahl, als im Gegenzug auch ihre Schuld per Betreibungsamt einzufordern. Was für ein absurdes Unterfangen! Jetzt standen sich zwei Betreibungen gegenüber, die mit einer vernünftigen Vereinbarung wir mit wenig Aufwand hätten regeln können. Als dann lange Zeit weder eine Zahlung noch sonst eine Reaktion von Penise erfolgte, entschloss ich mich den vernünftigeren Weg einzuschlagen.

Ich schrieb ihr ein Mail und schlug ihr vor, die gegenseitige Schuld gegenüber zu stellen und die Differenz zu verrechnen:

Es ist noch immer ein Zahlungsbefehl über CHF 1’953.45 (+ CHF 70.- + Zins) für die Instandstellung Deines einstigen Geschäftsautos (Kia Sorento) pendent: – Der überfällige Service (45’00Km) musste bei Km-Stand 54’929 nachgeholt werden. – Die grösseren, äusseren Beschädigungen mussten behoben werden. – Der Wagen musste innen uns aussen gereinigt werden. Ich konnte bei der Werkstatt die Reparaturkosten noch herunter handeln (CHF -124.45). Um weitere Unkosten zu vermeiden, schlage ich vor, diese Kosten mit Deinem Zahlungsbefehl gegenzurechnen: – Betreibung Nr. 61257 = CHF 1’953.45 – 124.45 = CHF 1’829.- (+ 70.- + Zins) – Betreibung Nr. 61242 = CHF 1’699.45 (+ 70.- + Zins) Der Restbetrag CHF 129.55 ist zu überweisen an Existenz GmbH, Y-Bank. Die Kosten des Zahlungsbefehls (CHF 70.-) müssen separat an das Betreibungsamt überwiesen werden. Der Zahlungsbefehl muss zurück gezogen werden.

Doch meine Bemühungen nützten nichts. Wie üblich kam keine Antwort von Penise. Penise war wohl intensiv mit ihren weiteren Intrigen beschäftigt. Denn plötzlich erhielt ich per Post eine schreckliche Überraschung von der Staatsanwaltschaft. Mein Herz flatterte bereits. Sofort öffnete ich das Dokument. Es war eine Eröffnungsverfügung. Darin stand, dass ich angeschuldigt werde betreffen „Drohung“. Aufgrund einer Klage von Penise ermittelte jetzt die Staatsanwaltschaft betreffend einer angeblichen Messerattacke im Büro. Mein Atem stockte und mein Herz fing an zu rasen. Ich wurde jetzt also auch noch als Schwerverbrecher gebrandmarkt? Mehr stand jedoch nicht in dem Papier. Ich hatte also keine Ahnung, was mit mir passieren würde. Würde ich vor Gericht gestellt? Bräuchte ich jetzt dafür auch noch einen Anwalt? Wovon sollte ich das bezahlen können? Ich musste jetzt schnellstens Klarheit haben. Ich telefonierte also hin und her, bis ich dann bei der Staatsanwaltschaft bei der Frau Pfennig landete. Sie instruierte mich, dass gegen mich eine Strafuntersuchung eingeleitet wurde und dass ich vom Staatsanwalt vernommen würde. Der Termin würde mir zur gegebenen Zeit noch bekannt gegeben. Ich war völlig erschüttert. Allmählich fingen diese Schikanen, die Penise konsequent auf mich einprasseln lies, mich ernsthaft seelisch zu schaden. Wie lange ich diesen Druck noch aushalten würde, war fraglich. Denn selbst für mich war irgendwann der Zenit erreicht.

Eine Anekdote zum Thema Lügen: Penise hatte eine Art, Geschehenes so wiederzugeben, wie sie es sich in ihrer Phantasie wünschte. Oder wie es ihr gerade am besten „in den Kram“ passte. Wie oft erlebten wir zusammen etwas interessantes, was sie dann umgehend am Telefon ihrer Mutter, Schwester oder Freundin erzählte. Nur das was sie dann von sich gab, entsprach gar nicht dem, was eigentlich geschehen war. Wenn ich sie dann darauf ansprach, reagierte sie völlig aufgebracht. Natürlich sei es so gewesen! Das war jedoch nur die harmlose Version, welche in die Kategorie „Übertreiben“ oder „Verdrehen“ gehörte. Ich musste jedoch oft erleben, wie sie völlig aus der Luft gegriffene Geschichten erfand, nur weil es ihr gerade so genehm war, ihren Willen durchzusetzen. Ich mag mich nicht erinnern nur einen Tag erlebt zu haben, wo sie nicht entweder eine Geschichte verdreht oder bitter böse gelogen hatte. Und dies immer mit einer Leichtigkeit und Selbstverständlichkeit.

Die Firma Ich war bereits so stark durch diesen ganzen Rosenkrieg bean-sprucht worden, dass ich schon seit langem nicht mehr genügend Zeit hatte, mich um meine Firma zu kümmern. Die Probleme häuften sich also auch dort. Allmählich wurde mir bewusst, dass ich langfristig die Firma nicht mehr halten konnte. Dann waren da noch die Firmen-Schulden an meine Eltern, welche mich unheimlich belasteten. Schulden bei einer Bank zu habe ist das eine. Doch Schulden bei seinen eigenen Eltern zu haben, ist etwas sehr persönliches und eine Sache der Ehre, diese schnellstmöglich zu begleichen. Doch dies konnte ich jetzt nicht mehr tun. Die Firma hatte kaum mehr flüssige Mittel. Mir selbst blieb auch privat kaum mehr Geld, um über die Runden zu kommen. In absehbarer Zeit würde sich daran auch nichts ändern. Ich musste also einen Weg finden, um wenigstens die Firma zu retten und irgendwie auch meine Schulden abzuzahlen. Ich traf also eine schwerwiegende Entscheidung. Die war für mich sehr schmerzhaft. Im Grunde genommen hatte ich zwei Kinder. Mein Erstgeborenes: Meine Firma, und mein Zweitgeborener: Meine grosse Liebe Tobin. Tobin hatte ich so gut wie verloren. Zumindest blieb mir nur noch ein Bruchteil der Zeit, die ein guter Vater für sein Kind aufwenden müsste. Jetzt musste ich wenigstens dafür sorgen, dass mein erstgeborenes Kind überleben konnte. Um dieses Schicksal abzuwenden, musste ich die Existenz GmbH an einen anderen Ziehvater abgeben. Ich entschied mich, für die Firma Investoren zu suchen, die zumindest Anteile an der Firma übernehmen würden. Und ich musste meine restlichen Firmenanteile meinem Vater überschreiben, um wenigstens als Gegenwert die Schulden bei meinen Eltern tilgen zu können. Allmählich wurde mir bewusst: Sollte sich in meinem Leben nichts ändern, würde es in einer einzigen Katastrophe enden.

Die Liebe Glücklicherweise war ich Druck gewohnt. Ich konnte somit einiges an Last ertragen. Trotzdem fing all dieser Stress an, mich langsam an innerlich aufzufressen. Ich versuchte meine angeschlagene Seele nach aussen möglichst zu verbergen. Es war jedoch allen klar, dass dies selbst den stärksten Mann irgendwann einmal umhauen würde. Alle meine Freunde und Verwandten standen zu mir und unterstützten mich, wo sie nur konnten. Einige besuchten mich oft oder luden mich zu sich nach Hause zum Essen ein. Andere gingen öfter mit mir aus, versuchten mich dabei auf andere Gedanken zu bringen oder mir gute Tipps zu geben. So riet mir eine gute Bekannte, ich solle jetzt wieder nach vorne schauen und mir ein neues Leben aufbauen. Dafür müsse ich mir wieder eine neue Liebe suchen. Sie wisse von diversen Freundinnen, dass diese ihre Liebe über Partnersuche im Internet gefunden hätten. Das wäre eine tolle Sache. Nun, ich konnte mir gut vorstellen, dass wenn sich eine Frau auf einer Homepage für eine Partnersuche einloggte, sie mit Sicherheit von Männern bombardiert würde. Frauen hätten wahrscheinlich sogar die Qual der Wahl. Doch umgekehrt, wie viele Männer müssten um eine Frau werben? Irgendwie überzeugte mich die ganze Sache nicht allzu sehr. Anderseits war ich auch nicht der Typ, der rausgehen konnte, um Frauen anzubaggern. Das lag mir einfach nicht im Blut. Ich wusste, entweder ich würde ganz ungezwungen im Freundeskreis neue Kontakte finden oder ich müsste das Internet tatsächlich in Erwägung ziehen. „Na was soll’s“ dachte ich. Ich hatte ja nichts zu verlieren. Ich ging also ins Internet und suchte nach dem richtigen Anbieter. Das Angebot war riesig. Als ich dann das Gefühl hatte, den richtigen Anbieter gefunden zu haben, meldete ich mich vorerst versuchsweise für einen Monat an. Ich erfasste mein Profil mit allen Angaben über meine Person und meine Präferenzen. Dann ging ich gleich auf die Suche nach einsamen Herzen, die mir zusagten und schrieb sie kurzerhand an. Es ging nicht lange, da erhielt ich auch schon die ersten Schreiben von interessierten Frauen. Es waren jedoch nicht solche, die ich angeschrieben hatte. Meist waren es Frauen aus dem Ausland oder solche, die zu alt waren oder einfach nicht meinen Vorstellungen entsprachen.

Ich stellte schnell fest, dass diese Art von Partnersuche auch nicht „das Gelbe vom Ei“ war. Ab und zu fanden zwar wiederholte Dialoge per Email und auch per Telefon statt. Doch letzten Endes wurde nie mehr daraus. Entweder sie waren nicht mein Typ oder ich war nicht der ihre. Nach zwei Wochen hatte ich dann genug von dieser Jagd nach Zweisamkeit. Der Zeitaufwand war doch ziemlich gross und ich musste mich wieder mehr auf mein Geschäft konzentrieren. Ich stellte daher meine aktive Suche ein. In der darauf folgenden Woche beschränkte ich mich nur noch darauf, die eingegangen Mails zu lesen. Meist waren es wieder Frauen aus dem Ausland. Ich schrieb also höflicherweise noch eine kurze Absage und das war’s. Der Test-Monat war schon fast abgelaufen, da erhielt ich eines Tages ein Mail, welches mich aufhorchen liess. Ich schaute ihr Profil nach und sah ein Foto eines zarten, blonden Mädchens. Sie hiess Karin und war 10 Jahre jünger als ich. Wau!, dachte ich, hoffentlich ist das nicht ein Versehen. Es schien zu schön, um wahr zu sein. Ich schrieb ihr also zurück und sie antwortete mir. Sie erzählte mir unter anderem, sie hätte an diesem Tag quer über die Fotos geblättert und sei an einem meiner Fotos hängen geblieben. Ich war natürlich neugierig, welches meiner Fotos es ihr denn angetan hatte. Ich hatte mehrere Fotos hochgeladen, die ich zwei Jahre zuvor bei einem Profi-Fotograf hatte machen lassen. Da ich jedoch in der Zwischenzeit einen pfiffigen Kurzschnitt-Bart hatte wachsen lassen, legte ich noch zusätzlich ein aktuelles Foto bei. Ich entschied mich für eins, welches Tobin von mir geschossen hatte. Und genau dies war das Foto, welches sie dazu veranlasste, bei meinem Profil stehen zu bleiben.

Was für ein Glück, dachte ich und bedankte mich gedanklich bei Tobin für seinen gelungenen Schnappschuss. Später verriet Karin mir, dass sie erst nachdem ich ihr geantwortete hatte, mein Profil genauer angeschaut habe. Dabei entdeckte sie, dass ich eigentlich gar nicht ihren Vorstellungen entsprach. Noch verheiratet, ein Kind. Dinge, die nicht sonderlich motivierend für sie waren. Trotzdem gingen wir von den förmlichen Emails, zu dem persönlicheren Telefonieren über. Und das zeigte Wirkung. Die Gespräche waren sehr angenehm und dauerten äusserst lange. Trotz ihrer anfänglichen Skepsis, entstand jetzt eine Verbundenheit. Und so trafen wir uns an einem sonnigen Sonntag-Nachmittag auf einen Kaffee in einem netten Restaurant am See.

Karin war eine zierliche Person. Das widerspiegelte sich auch in ihrer ganzen Wesensart. Wir schwatzten und lachten viel und die Zeit verflog in Windeseile. Schlussendlich wurde aus dem Kaffee gleich noch ein Spaziergang am See und endete mit einem romantischen Abendessen. Liebe auf den ersten Blick war es nicht, doch konnte ich mir eine Beziehung schon vorstellen. Für Karin war ein solcher Gedanke zur jener Zeit noch in weiter Ferne. Doch es war für uns beide ein schöner Tag gewesen und so verabredeten wir uns für den nächsten Mittwoch in einem verträumten Lokal am Steg eines kleinen Seehafens. Als wir uns aber an diesem besagten Abend trafen, schlug es bei uns beiden wie der Blitz ein. Wir sassen draussen auf der Veranda. Vor uns der See mit seinen reflektierenden Lichtern der Stadt. Ein Gefühl der Magie schwebte über unsere Herzen. Ohne Worte zogen wir uns magisch an. Ich machte den ersten Schritt und hielt sanft ihre Hand. Wir himmelten uns an und es ging nicht lange, da erlebte ich meinen schönsten ersten Kuss. So zärtlich, so gefühlvoll. Es war Romantik pur. Das war der Beginn einer wunderschönen Beziehung, wie ich sie mir vorher niemals hätte träumen lassen. So erlebte ich jetzt ein Wechselbad der Gefühle. Einerseits den Himmel auf Erden mit Karin, anderseits die Hölle pur mit Penise.

Eine Anekdote zum Thema Kontrollsucht: Seit über 20 Jahren ging ich einmal in der Woche mit Daniel Squash spielen. In den letzten Jahren trafen wir uns immer am Mittwoch Abend im Squash-Center des Nachbar-Dorfes. Eines Tages erfuhr ich durch Zufall, zu welchen idiotischen Aktionen die krankhafte Eifersucht von Penise führte. Als nämlich Daniel und ich zum Squash spielen fuhren, folgte mir Penise wiederholt mit dem Auto. Sie musste kontrollieren, ob ich auch wirklich dort war, was ich machte und mit wem. Das wäre nie aufgeflogen, hätte sie nicht einmal auch Daniels damalige Freundin, zu ihrem Spionage-Ausflug mitgenommen. Diese wiederum erzählte es Daniel, welcher mich dann natürlich umgehend davon in Kenntnis setzte. Wie kontrollsüchtig musste sie sein, um soviel negative Energie aufzubringen, damit sie mir nachspionieren konnte? Wie krank musste sie nur sein, um ständig von allen nur das Schlechteste zu denken?

Machtspiele Die Tage vergingen und ich wartete noch immer auf die versprochene Bestätigung von Penise, dass ich Tobin zu mir nehmen durfte…

–> Fortsetzung morgen in dem selben Medium

(Ende)

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