Immobilienbesitzer zu fahrlässig: Teure Stolperfallen im Büro- und Wohnhaus analysieren und eliminieren

Wien (pts011/29.11.2021/09:05) – Die Gefahren in Bürogebäuden oder in Wohnhäusern werden meist kleingeredet. Dabei verunfallen in diesem Bereich fast so viele Menschen, wie im Straßenverkehr. Rund 30.000 Personen müssen pro Jahr aufgrund von Unfällen in Büro oder Wohngebäuden ins Krankenhaus. Die Gründe dafür sind banal und durch Achtsamkeit und Vorkehrungen meist vermeidbar.

„Wir können nur immer wieder betonen, wie wichtig es ist, wenn sich Hausbesitzer und Hausverwalter aktiv um die Sicherheit in ihren Immobilien kümmern. Sollte es zu einem Unfall kommen, dann sieht das österreichische Recht auch bei den dafür verantwortlichen Inhabern sehr genau hin und oft kommt es zu drastischen Verurteilungen, weil die Verkehrssicherungspflicht von Seiten der Hausinhabung oder der Hausverwaltung verletzt wurde. Genau dafür gibt es die Objektsicherheitsbegehungen nach ÖN B 1300 für Wohnhäuser und ÖN B 1301 für Nicht-Wohnhäuser in ganz Österreich. Diese kann sehr einfach an zertifizierte Experten ausgelagert werden, die um wenig Geld für mehr Sicherheit sorgen. Vor allem kann damit im Fall eines Unfalles nachgewiesen werden, dass alles getan wurde, um Gefahren für Leib und Leben der Bewohner oder Nutzer der Immobilien fernzuhalten“, so der Appell von Bmstr. Ing. Thomas Korol, Geschäftsführer der ISHAP Gebäudedokumentations GmbH in Wien.

Mitschuld vermeiden – denn Stolper- und Sturzunfälle sind häufigste Unfallursache in Österreich

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) listet jährlich alle Unfallursachen in Österreich auf. Darunter auch jene, die sich in Wohn- oder Bürohäusern abspielen. Hier sind es rund 25 Prozent aller Unfälle, die sich an oder auf Treppen zutragen. Zu den häufigsten zählen: – Fehlende oder kaputte Handläufe an Treppen – Ungleichmäßige oder kaputte Treppenstufen – oder schlecht sichtbare Stufenkanten – Schlechte Beleuchtung oder fehlendes Licht in Gängen, Garagen etc. – Rechtswidrig abgestellte Gegenstände an Treppen, in Garagen, vor Türen etc. – Schlecht verlegte, kaputte Teppiche, Bodenbeläge, Bodenfliesen etc.

Gerade bei Altbauten herrscht oftmals bei Hausbesitzern oder auch Hausverwaltern der Irrglaube, es würde genügen, die Bauvorschriften zu erfüllen, um im Fall der Fälle nicht belangt zu werden. „Das ist ein großer Irrtum. Denn, es sind immer auch die Immobilienbesitzer und Verwalter, die mit zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es zu Unfällen mit Personenschaden kommt. Es wird vom Richter immer begutachtet, ob auch tatsächlich alles getan wurde, um die Verletzung von Menschen schon im Vorfeld zu verhindern. Die leider viel zu oft nicht regelmäßig durchgeführte ÖN-B-1300- Objektsicherheitsbegehung würde hier nicht nur für mehr Sicherheit in Objekten sorgen, sondern es wäre auch eine rechtssichere Dokumentation der durchgeführten Kontrollen“, so Bmstr. Ing. Thomas Korol.

ÖN-B-1300-Dokumentation verhindert horrende Schadenszahlungen an Mieter

Die Beauftragung einer ÖN B 1300 für Wohnhäuser oder einer ÖN B 1301 für Nicht-Wohnobjekte ist eine günstige Sache und bringt rechtliche Sicherheit für alle Verantwortlichen. Infos zur ÖN-B-1300-Sicherheitsbegehung und moderne digitale Gebäudedokumentation unter: https://www.gebäudedokumentation.at

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Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH Ansprechpartner: Bmstr. ing. Thomas Korol Tel.: +43 1 23641320 E-Mail: t.korol@ishap.at Website: www.ishap.at