Privacy-Shield-Abkommen mit den USA ist Geschichte

Wien (pts002/18.07.2020/16:40) – Nun hat der EuGH auch das Privacy-Shield-Abkommen zwischen den USA und der EU gekippt – wie bereits das Vorgänger-Abkommen. Doch was war der Grund für die Entscheidung? Und inwieweit hat sie Konsequenzen für Unternehmen in Europa?

Der Grund für das Abkommen und für dessen Ende

Das Abkommen hat den Datenfluss zwischen europäischen und amerikanischen Unternehmen ermöglicht. Denn wenn ein Unternehmen amerikanische Anbieter (wie Facebook, Trello, Mailchimp, usw.) einsetzt, werden personenbezogene Daten in die USA übertragen. Da in den USA jedoch andere Datenschutz-Standards als in der EU gelten, wäre sonst eine Datenübertragung unzulässig.

Doch der „Privacy Shield“ stand jahrelang in der Kritik – so wie das Vorgänger-Abkommen „Safe Harbor“, das bereits 2015 vom EuGH für unzulässig erklärt wurde. Nun hat der EuGH auch den Privacy Shield gekippt – aus ähnlichen Gründen. Auslöser war die Klage des österreichischen Datenschützers Max Schrems von noyb gegen Facebook.

Urteil mit weitreichenden Konsequenzen

Für österreichische Unternehmen stellen sich nun eine Reihe von Fragen: * Was bedeutet das Ende des Privacy Shields für Unternehmen? * Bieten die „Standard-Vertrags-Klauseln“ eine brauchbare Alternative? * Sind alle Datenübertragungen in die USA ab sofort unzulässig? * Was sollten Unternehmen nun tun?

Die E-Mail-Marketing-Experten von dialog-Mail haben sich das Urteil angesehen und versucht, diese Fragen kompakt und verständlich zu beantworten.

Das Ende des Privacy-Shield-Abkommens: https://www.dialog-mail.com/p/2K3Uj

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