FPSB Deutschland: Zum Valentinstag – Darum sollte Geld in der Partnerschaft eine wichtige Rolle spielen

Frankfurt am Main (pts008/14.02.2020/10:00) – Zum Valentinstag werden sicher wieder jede Menge Geschenke an die Liebste oder den Liebsten verteilt. Ob Blumen, Schokolade, Konzertkarten oder vielleicht sogar eine kleine Reise – solche Präsente in der Partnerschaft kommen gut an. „Leider vernachlässigen es Frau und Mann in der festen Partnerschaft häufig aber, über Geld zu sprechen – vielleicht, weil es zugegebenermaßen total unromantisch ist“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).

Doch die frühzeitige Klärung aller wichtigen Finanzfragen kann im Falle von Streitigkeiten oder sogar einer Trennung Schlimmeres verhindern. Prof. Tilmes empfiehlt deshalb, dass Paare – ob mit oder ohne Trauschein – am besten schon zu Beginn des Zusammenlebens klären sollten, wie sie ihre Finanzen organisieren wollen. Am besten mit professioneller Unterstützung von qualifizierten Finanzplanern, wie den bestens ausgebildeten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals.

„Gerade Geld zählt zu den häufigsten Streitpunkten in einer Partnerschaft. Deshalb sollte man sich durchaus im Vorfeld darüber verständigen“, empfiehlt Prof. Tilmes. Kommt es später gar zur Trennung, bringt dies stets erhebliche finanzielle Einschnitte mit sich und zwar meistens für beide Partner. Anstelle eines gemeinsamen Haushaltes gibt es schließlich dann wieder zwei Haushalte, die unabhängig voneinander finanziert werden müssen. Zudem müssen unter Umständen gemeinsame Kinder versorgt oder eine Immobilie abbezahlt werden. So unwichtig – und unpassend – es vielleicht zu diesem Zeitpunkt noch erscheint, es ist dringend anzuraten, sich über die Finanzen rechtzeitig Gedanken zu machen.

Dazu gehört zunächst die Frage, ob man eine gemeinsame Kasse haben möchte oder ob sich jeder ein gewisses Maß an Selbständigkeit bewahrt. Eine Möglichkeit ist es folglich, einen großen Topf zu haben, also ein Konto, wo alles Geld hinfließt – egal, wer wieviel verdient. Und daraus wird dann alles bezahlt. Doch Vorsicht: Bei großen einseitigen Zuflüssen auf ein Gemeinschaftskonto besteht die Gefahr der Schenkungssteuerpflicht.

Eine Alternative dazu sind komplett getrennte Konten. Dann aber stellt sich die Frage, wer für was aufkommt. Wer zahlt die Miete, wer kommt für das Auto auf? „Vielleicht erscheint aber auch eine Kombination aus beiden Wegen die beste Lösung – also jeder hat ein eigenes Konto und zahlt von diesem einen gewissen Betrag auf ein gemeinsames Konto ein, von dem alle laufenden Ausgaben bestritten werden“, erläutert der FPSB-Vorstand. Auf jeden Fall muss dann geklärt werden, wer wie viel beisteuert.

Dazu gilt es organisatorische Fragen zu klären, wie die nach der Steuererklärung, ob sich einer der Partner um alles kümmert oder ob man dies einem Steuerberater überlässt, oder wie es mit dem Versicherungsschutz oder der Altersvorsorge aussieht und vieles mehr. Richtig knifflig kann es werden, wenn man sich tatsächlich einmal mit dem Thema einer möglichen Trennung auseinandersetzt. Auszuschließen ist dies nicht, schließlich geht rein statistisch gesehen hierzulande mehr als jede dritte Ehe in die Brüche.

Viele rechtliche Varianten möglich

Die Ehe ist grundsätzlich eine so genannte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen der beiden Partner, das sie vor der Hochzeit hatten, auch danach getrennt bleibt. Keiner haftet für die Schulden des anderen. Im Fall einer Scheidung – wie auch im Todesfall – gibt es einen Zugewinnausgleich, das heißt, dass der eine Partner vom anderen die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens verlangen kann.

Kommt ein Paar aber zu der Überzeugung, dass es nicht in einer Zugewinngemeinschaft leben möchte, dann kann es alternativ einen Ehevertrag abschließen. Darin kann eine Gütertrennung oder -gemeinschaft oder auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart werden. „Hier gibt es aber wichtige Fallstricke, zum Beispiel steuerlicher Art, zu beachten“, warnt Tilmes. Die modifizierte Zugewinngemeinschaft kombiniert die beiden beschriebenen Güterrechtsformen, im Scheidungsfall gilt die Gütertrennung und bei Tod greifen die Vorteile der Zugewinngemeinschaft.

Noch schwieriger wird es bei einer Partnerschaft ohne Trauschein: Hier kann bei einer Trennung die fehlende rechtliche Bindung Nachteile haben – insbesondere für den wirtschaftlich schwächeren Partner oder die wirtschaftlich schwächere Partnerin. Das gilt zum Beispiel für Ansprüche auf Unterhalt, den Ausgleich von Anrecht auf eine Altersversorgung, die Aufteilung von Wohnung und Hausrat, aber auch die Sorge für gemeinsame Kinder.

„Es ist wichtig, sich frühzeitig um die Problematik zu kümmern und beispielweise einen sogenannten Partnerschaftsvertrag aufzusetzen“, rät Prof. Tilmes. Darin können die Partner alle ihnen wichtigen Punkte ihres Zusammenlebens regeln oder für den Fall der Trennung vorsorgen. Im Todesfall gelten nur sehr niedrige Freibeträge in Höhe von 20.000 Euro. Es muss insbesondere ein Testament zugunsten des Partners vorliegen, da er sonst leer ausgeht. Entsprechende Pflichtteilsansprüche können zum Teil erheblich sein.

„Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, wie wichtig es ist, bei Streitigkeiten ums Geld und/oder einer Trennung rechtzeitig die Beratungsleistung eines professionellen Finanzplaners in Anspruch zu nehmen“, sagt FPSB-Vorstand Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel ist.

Mit Hilfe eines professionellen und auch mediativ tätigen Finanzplaners können die künftigen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse überschaubarer dargestellt werden. Zudem fungieren die Zertifikatsträger als Schnittstelle zwischen den Vermögensinhabern sowie potenziellen weiteren Experten wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern.

Über den FPSB Deutschland e.V. Das Financial Planning Standards Board Ltd. – FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 27 Mitgliedsländern und mehr als 181.000 Zertifikatsträgern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern.

Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, unabhängigen Prüfungen, Erfahrungs-nachweisen und Ethik. Für die Verbraucher ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum European Financial Advisor EFA® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich über 1.200 Personen seiner rund 1.800 Zertifikatsträger nach DIN ISO 22222 (Geprüfter Privater Finanzplaner) zertifiziert.

Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB Deutschland einen Verbraucher-Blog lanciert, der neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen informiert. Unter www.frueher-planen.de können sich Verbraucher regelmäßig über die Themen Vermögensaufbau und Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs verschiedene Lebensphasen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.fpsb.de

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Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. Ansprechpartner: Iris Albrecht Tel.: +49 69 90559380 E-Mail: presse@fpsb.de Website: www.fpsb.de