Wien/Berlin/Zürich (pts011/17.06.2019/09:05) – Anwälte dürfen werben! So einfach ist die Aussage und auch die Rechtslage und dennoch scheuen sich noch immer viele Rechtsanwälte und Anwaltskanzlei davor Kanzleimarketing zu betreiben, um neue Klienten anzusprechen. „Der Markt ist in den letzten Jahren enorm eng geworden. Als ich 1999 mein erstes Fachbuch zum Thema Werbung für freie Berufe veröffentlicht habe hat sich die Zahl der Anwälte in Österreich und Deutschland mehr als verdreifacht und die Zahlen steigen weiter. In Deutschland gibt es bereits Rechtsanwälte die einen Zweitjob haben, um sich ihre Kanzlei zu leisten. Am Hungertuch nagen, das muss nicht sein, wenn man modernes Marketing nutzt. Ganz legal, auch nach den geltenden Werbe- und Standesrichtlinien der Anwaltskammern. Ein Kanzleischild vor die Tür zu hängen ist schon lange viel zu wenig“, so Werbetherapeut Alois Gmeiner, der eines der ersten Werbefachbücher für Rechtsanwälte publizierte und auf seiner Homepage einen Werbecheck als Selbstcheck für Freiberufler anbietet. https://www.werbetherapeut.com/gratis-werbecheck/
Der Werbetherapeut unterstützt Rechtsanwaltskanzleien bei der Klientenakquise und macht durch PR- und Öffentlichkeitsarbeit die Kanzleien bekannter!
Klare Positionierung und konsequentes Marketing bringen Auslastung und Umsatz
„Wenn ein Klient nichts von mir und meiner Expertise als Anwalt weiß, kann er auch nicht anfragen. Das muss in die Köpfe von Rechtsanwälten. Die Big Player und damit die großen Kanzleien agieren bereits nach diesem System und betreiben eigene Abteilungen für Öffentlichkeitsarbeit. Von nichts kommt eben nichts! Gerade im Bereich Pressearbeit können Rechtsanwälte noch viel lernen und dürfen ihr Expertenwissen nach außen tragen, wie es ja bereits viele medienbekannte Anwälte vorexerzieren und dadurch enorm gute Geschäfte machen. Bekanntheit bringt einfach Klienten und ich sorge für Bekanntheit – auch durch Dinge wie das Forcieren von Fachbeiträgen in Medien und Buchveröffentlichungen“, so Gmeiner.
Rechtsanwälte agieren nicht im luftleeren Raum, sondern müssen, wie andere Wirtschaftsunternehmen auch, eine konkrete und für die Kanzlei relevante Zielgruppe auswählen und diese dann konsequent ansprechen. Der Werbetherapeut: „In der heutigen Zeit muss man sich auch findbar machen für seine Klienten. Egal, ob über Social Media wie Facebook oder YouTube. In meinen Coachings direkt in der Kanzlei zeige ich, wie das am besten erreicht werden kann.“
Der Werbetherapeut unterstützt Kanzleien mit folgenden Leistungen: + Coaching und Unternehmer-Sparring direkt in der Kanzlei + Positionierung ihrer Kanzlei + Erarbeitung von CI-Konzept und Logo, Visitenkarten, Geschäftspapiere + Konzeptionierung und Textierung der Homepage + Erstellung von Kanzleiprospekten und Präsentationsmaterial + Betreuung von Facebook und Social Media + Pressearbeit für Kanzlei und kontinuierliche Online-PR-Aussendungen + Videomarketing + Imagefotografie + Imagevideos + Fachbucherstellung und Veröffentlichung nach Brain-to-Papier-Konzept + Steigerung des Expertenstatus durch PR und Öffentlichkeitsarbeit + Guerilla-Marketing-Aktionen im Einklang mit Werberichtlinien
Fragen zu Kanzleiwerbung oder Werbung für Rechtsanwälte und freie Berufe beantwortet der Werbetherapeut persönlich unter der E-Mail werbetherapeut@chello.at oder Tel.: 0043 133 20 234. Eine erste Ist-Analyse des eigenen Marketing liefert der Online-Werbecheck für Freiberufler: https://www.werbetherapeut.com/gratis-werbecheck/
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Aussender: Der Werbetherapeut Ansprechpartner: Alois Gmeiner Tel.: +43 1 33 20 234 E-Mail: werbetherapeut@chello.at Website: www.werbetherapeut.com