Der schmutzige Krieg gegen Kinder in Europa

München/Gozo (pts023/25.07.2017/16:15) – Der gemeinnützige Verein „Victims Mission“ berichtet in dieser Publikationsreihe von Inobhutnahmen (Kindesabnahmen) durch das Jugendamt sowie der Fremdunterbringung von Kindern in Krisenzentren, Wohngemeinschaften, Heimen, bei Pflegeeltern oder in Psychiatrien. Jene Fälle, wo die Abnahme notwendig und gerechtfertigt und ggfs. auch die Zustimmung der Kinder vorhanden war, werden hier nicht thematisiert.

Es wird von solchen betroffenen Familien berichtet, bei welchen die „Trennung“ hinterfragungswürdig erscheint, diese nachweislich ungerechtfertigt ist, oder Merkmale einer politischen Strafaktion bei Missachtung von Menschenrechten erkennbar sind.

Die schwere Traumatisierung der Kinder wird als „behebbarer“ Kollateralschaden in Kauf genommen, wenn dieser nicht überhaupt gewollt ist. Die lebenslange Schädigung von Kindern durch die „Herausnahme“ aus der Familie wurde in wissenschaftlichen Studien nachgewiesen, sodass der Vorsatz zur Traumatisierung von Kindern angenommen werden muss, und dieser auch im weiteren Verlauf der Familienzerstörung durch Fremdunterbringung von Kindern klar ersichtlich ist.

Hinter der euphemistischen Bezeichnung „Inobhutnahme/Kindesabnahme“ verbirgt sich de facto brutaler Kindesraub, im Zuge dessen SozialarbeiterInnen Kinder von daheim, Kindergärten, Horten, Schulen, Spielplätzen oder Gerichtssälen holen, vergleichbar mit den berüchtigten Deportationen in den 30er-/40er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Nicht selten erfolgt die „Kindesabnahme“ durch bewaffnete Polizisten, wobei diese häufig als Kohorte oder Spezialeinheit auftreten und physische und psychische Gewalt gegen Kinder anwenden. Eltern wird die Festnahme angedroht, kurzfristige Fesselungen wurden auch bekannt, überdies wird gerne die Drohung ausgesprochen, Eltern, insbesondere Mütter, in „die Psychiatrie einzuliefern“. Derart eingeschüchtert müssen sie der Deportation ihrer Kinder fassungslos zusehen. „Kindesabnahmen“ erinnern an Entführungen oder Kidnapping.

Schwangeren, die im Visier des Jugendamtes stehen, wird die „Kindesabnahme“ für die Zeit unmittelbar nach der Geburt angekündigt und auch durchgeführt. Wenn diese Ankündigung nicht erfolgt, wird die Entbindungsklinik angewiesen, „das Baby nicht freizugeben“. Dies bedeutet, dass gerade erst gebärende Mütter zum Abstillen gezwungen, und die Babys in ein Krisenzentrum verbracht werden. Um die Entfremdung zwischen Mutter und Kind möglichst effektiv und schnell herbeizuführen, wird Müttern ein Platz im Krisenzentrum verwehrt, auch werden sofort gesetzlich vorgeschriebene Besuchskontakte eingeschränkt oder verboten, während bei den wenigen noch erlaubten Besuchen die Mütter diffamiert und massiv unter Druck gesetzt werden, sodass diese berichten: „Ich erlebe es als Folter“.

Es sind Familien bekannt, deren Kinder in der 3. und sogar 4. Generation abgenommen werden. Daraus ergibt sich, dass einerseits die Fremdunterbringung von Kindern nicht zu einer Verbesserung der Familiensituation führt sondern zu einer Verschlechterung, andererseits drängt sich der Verdacht auf, dass Kindesabnahmen zum Selbstzweck mutiert sind, bzw. ein über Jahrzehnte eingespieltes Geschäftsmodell mit abgenommenen Kindern als Handelsware umgesetzt wird. Das übermäßig strapazierte Argument, alles würde „zum Wohle des Kindes“ unternommen, entpuppt sich als False-Flag http://www.gegenfrage.com/false-flag.

Die Publikationsreihe beginnt nunmehr mit einem Fall aus Deutschland , das als Kriegsverlierer besonderen Restriktionen ausgesetzt ist, was F. William Engdahl so erklärt: „Der ‚German Marshall Fund‘ ist keineswegs deutsch. Formell lautet sein Name auch ‚The German Marshall Fund of the United States‘. Es ist eine amerikanische Denkfabrik mit Sitz in Washington, D.C. Ihr Programm ist die Demontage Nachkriegsdeutschlands und ganz allgemein der souveränen Staaten der EU, um sie besser der Globalisierungsagenda der Wall Street anpassen zu können. Denn die verlangt, dass starke souveräne Nationen ausgeschaltet werden. Deutschland und die EU als Staatenbund müssen gefügig gemacht werden, den globalen Zielen Washingtons zu dienen“ (Zitat aus „Die Denkfabriken“ von F. William Engdahl).

Beate Kelly ist Trägerin des Ehrenzeichens am Bande für ihr 25-jähriges Ehrenamt beim Bayerischen Roten Kreuz, Whistleblowerin, Autorin und Aktivistin. Sie informierte 2015/2016 den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und den Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-Moon über die Vorgehensweisen deutscher Jugendämter und Familiengerichte: http://opposition24.com/anklage-jugendaemter-und-familiengerichte-vor-dem-internationalen-gerichtshof-in-den-haag/211817 http://www.archeviva.com/anklage-erhoben-gegen-die-mitarbeiter-deutscher-jugendaemter-familiengerichte-und-beteiligte-der-kinderhandelsindustrie-vor-dem-international-criminal-court-in-den-haag

In Kellys Publikationen „Da muss ja was gewesen sein“ und „Il Germanizi – Jugendamt Deutschland und die Jagd auf Kinder in Gozo“ beschreibt sie die Methoden von Jugendamt und Familiengericht im Kampf um ihre Enkelkinder und spricht öffentlich darüber: https://www.amazon.de/Il-Germanizi-Jugendamt-Deutschland-Kinder-ebook/dp/B00SWDVAGK/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1496957033&sr=8-2&keywords=il+germanizi https://www.youtube.com/watch?v=GJG8cZK3Olw

Die deutsche Administration führt Rachefeldzug : Beate Kelly schreibt 2017: „Meine älteste Tochter ist zu Beginn des Jahres aus Deutschland zu mir nach Malta geflohen, zusammen mit ihrem 10-jährigen Sohn, der seit 2013 in einem Münchner Kinderheim leben musste, und zwar nach psychischen und physischen Misshandlungen durch N. Diese wurden in einem Schreiben des Verfahrensbeistandes detailliert aufgelistet. Während der Unterbringung bei N. hatte das Jugendamt die Vormundschaft. Unserem Strafantrag wegen Kindesmisshandlung wurde von der Staatsanwaltschaft nicht stattgegeben. Ermittlungen der maltesischen Staatsanwaltschaft bestätigten, dass N. dafür nie strafrechtlich verfolgt wurde. Auch hat sich bestätigt, dass N. eine Gefängnisstrafe wegen Drogenhandels abgesessen hat.“

Das Jugendamt beginnt seine Hetzjagd gegen die Großmutter Beate Kelly, nachdem die Kindesmutter schon vorher entmündigt und psychiatrisiert worden war, und schreibt am 27. August 2012 an das Familiengericht über die Kindesmutter: „Rückschläge hätte sie immer am Wochenende, wenn sie M. [ ihren Sohn ] bei der Großmutter besuchen würde.“ Beate Kelly berichtigt: „Meine Tochter hat die Wochenenden nicht bei uns verbracht.“

Im Juni 2012 verwüstet ein Hochwasser Beate Kellys Wohnung. Sie teilt dies sofort dem Jugendamt mit. Das Jugendamt schreibt: “ [ Beate Kelly sei ] gemeinsam mit M. bei Bekannten untergekommen und wünsche derzeit keine Unterstützung.“ Auch diese Feststellung ist falsch, und sollte wohl die Hilfeverweigerung der Behörden vertuschen. Ein Hilfsangebot gibt es erst nach zwei Monaten, dies auch nicht an Beate Kelly, sondern an das Familiengericht.

Weiters schreibt das Jugendamt an das Gericht: „Frau Beate Kelly wurde aufgefordert, den Unterhaltstitel für M. vorzulegen, damit für M. der Unterhalt von dessen Vater eingefordert werden kann. Aus den beigefügten Schreiben des Herrn R. (gesetzlicher Betreuer von E. K. [ der Kindesmutter ] ) wird ersichtlich, dass Frau Beate Kelly dies verweigerte.“ Beate Kelly erklärt hierzu: „Ich hatte nie einen Unterhaltstitel in meinem Besitz. Der Unterhaltstitel gilt für meine Tochter.“

Auf Seite 3 des Jugendamtsberichts wird festgehalten: „Frau Kelly denke nicht, dass ihre Tochter sich jemals wieder um M. [ ihren Sohn ] kümmern könne.“ Beate Kelly berichtigt: „Das habe ich nie gesagt. Im Gegenteil: Ich wünsche meiner Tochter von ganzem Herzen, dass ihr Sohn bei ihr leben dürfte.“

Das Jugendamt schreibt weiters an das Gericht: „Inhalt der [ Gefährdungs- ] Meldung war, dass es seit der Überflutung im Juni schlimm in der Wohnung aussehen würde, in der ganzen Wohnung würde Unrat stehen, die Badewanne sei mit Klamotten voll. Im Wohnzimmer würden 2 Betten stehen, welche sich 4 Personen teilen würden.“ Beate Kelly kommentiert: „Ich frage mich immer noch, wer diese 4 Personen sein sollen, da ich dort mit M. alleine gelebt hatte.“

Solche und ähnliche Diffamierungen und Lügen scheinen in unzähligen Jugendamtsberichten auf und bezwecken eine manipulative Insinuierung allgemeiner Unfähigkeit, Verwahrlosung, Liederlichkeit, Faulheit, Unmoral, unsittlichen Lebenswandels, Kooperationsunbereitschaft – kurz aller denkbaren Negativa, um die verfolgten Personen in ein möglichst schlechtes Licht zu rücken. Dieses Täuschungsmanöver, übrigens eine zentrale Strategie psychologischer Kriegsführung, unterstützen viele Richter und Richterinnen durch entsprechende Fehlurteile. Ob Richter und Richterinnen unter politischem Druck im Sinne der Familienzerstörung entscheiden oder den Manipulationen der Administration erliegen, sei dahingestellt.

Involvierte Experten in Malta hatten von Beginn an den Eindruck, dass das Vorgehen der deutschen Behörden ganz gezielt gegen Beate Kelly gerichtet ist.

Beate Kelly schreibt weiters: Nach Ankunft in Malta berichtete mein 10-jähriger Enkelsohn von Misshandlungen im Heim. Jeden Satz beendete er mit „Entschuldigung“. Das war grauenvoll. Man hat ihm gesagt, dass er gar keine Tante habe (was falsch ist). Sie haben ihm gesagt, die Grossmutter entführt Kinder, und Deutschland sei das sicherste Land der Welt. Sie haben ihn hinter der Tür eingequetscht und ihm auf den Bauch gedrückt, bis ihm schlecht wurde. Sie haben ihm gesagt, in seiner Mama wohnt ein Monster. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs .

Meine Tochter wurde aufgrund eines europäischen Haftbefehls als erste Mutter von allen Jugendamtsflüchtlingen auf Malta festgenommen, inhaftiert und an Deutschland ausgeliefert, wo sie derzeit in Untersuchungshaft gehalten wird .

Meine Tochter schreibt mir aus dem Gefängnis: „… Liebe Mama, ich weiß, das ist jetzt wieder mal ein richtiger Schlag für uns alle. Wir haben gekämpft und verloren. Den einzigen Sieg, den wir noch schaffen können, ist dass M. [ mein Sohn ] bei Euch bleiben kann. Sollte das auch nicht passieren und er zurück müssen, dann weiß ich auch nicht weiter. Die Deutschen werden ihn wieder unter Ritalin setzen und ihn so versuchen zu beeinflussen, dass er denken soll, wir sind die Schlechten. Dann wird er zu seinem Vater zurückgeführt und ich seh‘ M. [ mein Kind ] dann nicht mehr vor seinem 18. Lebensjahr. Endlich hatte ich mich mal daheim angekommen gefühlt mit meinem Kind. Das war so schön. Und jetzt ‚Boff‘ wie eine Seifenblase, alles zersprungen. Damit habe ich nicht gerechnet, der Glaube an das Gute hat sich bei mir auch aufgelöst. Das ist alles einfach nicht fair! Ich weiß gar nicht, wie ich das M. [ meinem Kind ] sagen soll. Mein Herz ist leer, ein großes tiefes Loch hat sich wieder geöffnet. Wieder ohne Euch sein zu müssen, wieder mein Kind weg von mir … Irgendwann haben wir es geschafft und unsere Familie ist wieder zusammen. Ich liebe Dich Mama, vergiss das nie. Niemals aufgeben. Niemals. In ewiger Liebe, Deine Eileen .“

Mein Enkelsohn wurde in eine maltesische Pflegefamilie verbracht .

Ich habe für ihn um politisches Asyl auf Malta angesucht .

Es laufen derzeit zwei Gerichtsverfahren. Verfahren 1 gegen meine Tochter wegen Kindesentzugs. Verfahren 2 betrifft die Rückführung meines Enkelsohnes nach Deutschland: http://www.tvm.com.mt/en/news/woman-to-be-extradited-to-germany-to-face-charges-of-taking-son-without-authorisation

Ich bitte Euch daher um Eure Hilfe. Wer helfen kann und mag, möge sich bitte bei mir melden: beate_kelly@yahoo.de. Gerne beantworte ich Eure Fragen. Wer finanziell helfen möchte – hier meine Kontodaten: Kontoinhaberin: Margaret Patricia Kelly BOV Bank of Valletta BIC: VALLMTMT IBAN: MT26 VALL 2201 3000 0000 4002 4065 049

(Ende)

Aussender: Verein VICTIMS MISSION Ansprechpartner: Sissi Kammerlander Tel.: +43 676 7807229 E-Mail: info@victimsmission.com Website: www.victimsmission.com