Online im Kampf gegen Zuhälterei und Zwangsprostitution

Zürich (pts026/21.07.2016/17:45) – Prostitution stellt für viele Länder ein großes Problem dar. Besonder, wenn in Zuge dessen Menschenhandel thematisiert wird. Dieser Zusammenhang ist jedoch nicht von der Hand zu weisen. Statistiken zufolge belaufen sich etwa 80 Prozent des weltweiten Menschenhandels auf das Geschäft mit dem Sex. In der EU werden größtenteils noch minderjährige Mädchen aus vorwiegend osteuropäischen Ländern in die Prostitution gezwungen. Menschenhandel und Zuhälterei geben sich hier die Klinke in die Hand. Die Frauen müssen ihren Körper gegen den eigenen Willen anbieten, von dem hart verdienten Geld sehen Sie meist jedoch keinen müden Cent. Von Menschenwürde ist in diesem Geschäft keine Spur zu entdecken.

Die Lösungsansätze der verschiedenen EU-Staaten könnten kaum unterschiedlicher ausfallen. Einige Länder, darunter beispielsweise Schweden, versuchen das Problem durch ein generelles Verbot von Prostitution auszumerzen. Auf den ersten Blick nachvollziehbar, muss man sich allerdings die Frage stellen, inwiefern das Gesetz Kontrolle darüber hat, was hinter geschlossenen Gardinen tatsächlich passiert. Insbesondere in Hinblick auf Zuhälterei, welche auch vor dem Verbot der Prostitution bereits illegal war. Eine direkte Folge des Verbots könnte sein, dass sich die Prostitution nun gänzlich in den Untergrund verlagert. Fernab von jeglichen Kontrollmechanismen und dem Auge des Gesetzes.

Einen gegensätzlichen Weg im Kampf gegen Zwangsprostitution und Zuhälterei haben beispielsweise die deutschsprachigen EU-Länder eingeschlagen. Die Schweiz hat die Prostitution bereits im Jahr 1942 legalisiert. Wer in diesem Gewerbe in der Schweiz arbeiten möchte, benötigt die gleichen Dokumente wie jeder andere Arbeiter auch: Eine gültige Arbeitserlaubnis bzw. ein Arbeitsvisum. Außerdem gilt das Mindestalter von 18 Jahren, wodurch der Kinderprostitution Einhalt geboten werden soll. Doch auch mit diesen Kontrollmitteln kann die Zuhälterei und damit die Zwangsprostitution nicht endgültig unterbunden werden.

Ein neuer Ansatz scheint sich gerade in der Schweiz zu etablieren: Die Verlagerung der Prostitution in den Onlinemarkt. Auf Portalen wie 6navi.ch (Link zum Portal: http://goo.gl/Wy5rQZ ) können Prostituierte sich über ein eigenes Profil anbieten. Hierbei können sie selbst entscheiden, welche Leistungen sie im Angebot haben und auf welche Art und Weise sie sich den Kunden präsentieren wollen. Der Gedanke dahinter ist, dritte Personen wie Zuhälter aus dem gesamten Prozess auszuschließen. Vielleicht kann dies ein Weg sein, den Frauen ein gewisses Maß an Selbstbestimmung zurückzugeben. Ob das Prinzip letztlich zu einem Rückgang der Zuhälterei führt, muss die Zukunft zeigen.

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