Wien (pts013/09.03.2020/10:40) – War es einvernehmlicher Sex oder nicht? Darüber haben gerade die Gerichte in Amerika im Weinstein-Prozess ein klares Urteil gefällt. In erster Instanz wurde der mächtige Hollywood-Mogul jetzt als Sexualstraftäter verurteilt. Das Gericht glaubte den Frauen, obwohl durchaus einige Fragen offenblieben. Denn es gab weder Zeugen noch echte Beweise für die Taten. Außerdem hatten die beiden Zeuginnen auch noch nach den Taten mit Weinstein sexuellen Kontakt. „Genau in solchen Fällen, würde unsere Iwilll App rechtliche Sicherheit für beide Seiten bieten. Ein gemeinsames Video oder eine kurze Sprechmemo von beiden Sexwilligen beweist die Zustimmung mit Ton und Bild oder mittels Unterschrift am Smartphone. Die Zustimmung ist in der Cloud und auf den Handys gespeichert und kann jederzeit zur Wahrheitsfindung herangezogen werden“, so Thomas Ceschka, Initiator dieser perfekten Handyapp in Zeiten von # metoo. Die IWilll App ist im „Play Store“ (Android) für jedes Smartphone verfügbar. http://www.iwilllapp.com
Sicherheit beim Sex für beide Partner – per Audio, Video oder Unterschrift
Egal, ob Mann oder Frau: Beide Sexpartner sollten sich vor falschen Anschuldigungen schützen! Denn die Gesetze gegen sexuelle Gewalt werden immer mehr verschärft. In Schweden besteht bereits eine gesetzliche Verpflichtung zu verbindlicher Zustimmung vor dem Sexualakt. Quasi ein Sexvertrag. Thomas Ceschka: „Das kommt bei uns sicher auch bald. Mit unserer Iwilll App sind wir unserer Zeit voraus und können einfach machbare Rechtssicherheit schon heute bieten.“
Für jede Willensbekundungen ideal: Heiratsversprechen, geschäftliche Vereinbarungen, etc.
„Ein Mobiltelefon ist schnell zur Hand und kann auch andere Willensbekundungen speichern. Wir wollten da eine möglichst einfache Lösung anbieten. Daher ist eine Videoaufnahme auch die einfachste Einverständniserklärung zwischen zwei Partnern, die einen mündlichen Vertrag abschließen, wie es täglich tausendfach vorkommt. Egal ob Verlobungs- oder Heiratsversprechen, Autokauf, mündliche Vereinbarungen oder sonstige Absprachen“, so Thomas Ceschka.
Die IWilll App ist im „Play Store“ (Android) für jedes Smartphone verfügbar: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.startitapp.iwilll
Infos: http://www.iwilllapp.com
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Aussender: Start it App S.K.C. GmbH Ansprechpartner: Thomas Ceschka Tel.: +43 664 9693057 E-Mail: office@iwilllapp.com Website: www.iwilllapp.com