Kanzleiwerbung 4.0 für Rechtsanwälte

Wien (pts007/11.02.2020/08:45) – Trotz Lockerung der Werberichtlinien für Rechtsanwälte ist Marketing noch immer nicht ins Bewusstsein der Branche vorgedrungen. Man darf als Anwalt nicht Werbung für seine Leistungen machen, das ist noch immer landläufige Meinung. Falsch, wie Werbetherapeut, Coach und Buchautor Alois Gmeiner betont:

„Anwälte dürfen werben und sollten auch werben. Gerade in Deutschland ist die Dichte an Rechtsanwälten so hoch, das Klappern einfach zum Handwerk gehören muss! Ein Kanzleischild vor die Tür zu hängen, ist schon lange viel zu wenig. Kanzleimarketing hat sich in Zeiten von Social Media und Online-PR auch grundlegend geändert und macht es Anwälten einfacher, neue Zielgruppen für sich zu erschließen. Kanzleiwerbung 4.0 ist dabei das Motto.“ Gmeiner bringt in seinen Marketing-Coachings die Grundlagen moderner Kommunikation in die Kanzlei. Erster Schritt ist die Ist-Analyse des eigenen Marketings durch den Online-Werbecheck: https://www.werbetherapeut.com/gratis-werbecheck

Anwälte müssen von sich reden machen… online und offline!

Wenn ein Klient nichts von mir und meiner Expertise als Anwalt weiß, kann er auch nicht Klient bei mir werden. Rechtsanwälte agieren daher nicht im luftleeren Raum, sondern müssen, wie andere Wirtschaftsunternehmen auch, eine konkrete und für die Kanzlei relevante Marketing-Strategie verfolgen. Gerade im Bereich PR und Öffentlichkeitsarbeit können Rechtsanwälte viel für sich und ihre Kanzlei in Bewegung bringen. „Das eigene Expertenwissen muss verbreitet werden. Anwälte müssen von sich reden machen. Über alle Kanäle. Nur Bekanntheit bringt Freiberuflern neue Klienten und sorgt für Auslastung – egal ob über Social Media, PR-Aktionen, Videos, Fachbeiträge oder Buchveröffentlichungen“, so Gmeiner.

Kanzleimarketing und Leistungen des Werbetherapeuten: + Coaching und Brainstorming direkt in der Kanzlei in D, A, CH + Positionierung Ihrer Rechtsanwaltskanzlei + Erarbeitung von CI-Konzept und Logo, Visitenkarten, Geschäftspapiere + Konzeptionierung und Textierung der Kanzlei-Homepage + Erstellung von Kanzleiprospekten, Präsentationsmaterial und Kanzleibroschüre + Betreuung von Facebook und Social Media + Pressearbeit für Kanzlei und kontinuierliche Online-PR-Aussendungen + Videomarketing + Imagevideos + Fachbucherstellung und Veröffentlichung nach Brain-to-Paper-Konzept + Steigerung des Expertenstatus durch PR und Öffentlichkeitsarbeit + Marketing-Aktionen im Einklang mit Werberichtlinien

Fragen zu Kanzleiwerbung oder Werbung für Rechtsanwälte und freie Berufe beantwortet der Werbetherapeut persönlich unter der E-Mail werbetherapeut@chello.at oder Tel. 0043/133 20 234.

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Aussender: Der Werbetherapeut Ansprechpartner: Alois Gmeiner Tel.: +43 1 33 20 234 E-Mail: werbetherapeut@chello.at Website: www.werbetherapeut.com