St. Pölten (pts020/18.12.2019/16:20) – Der heute im Ministerrat beschlossene Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) erfüllt nicht die nötigen Anforderungen. Sowohl die Zielwerte bei den erneuerbaren Energien als auch die Zielpfade sind viel zu vage und nur unverbindlich formuliert. Die Zielwerte bei der Windkraft bleiben deutlich unter dem möglichen und nötigen Potential zurück. Auch die Vorschläge für das kommende Ökostromgesetz lassen nicht erkennen, dass die international gemachten Fehlentwicklungen berücksichtigt werden. „Dieser NEKP erfüllt die Anforderungen des Pariser Klimaabkommens nicht und die bereits geäußerte Kritik bleibt vollinhaltlich aufrecht“, zeigt sich Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, angesichts der drohenden Klimakrise überrascht.
Heute wurde der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) im Ministerrat beschlossen. „Grundsätzlich bleibt die bereits geäußerte Kritik am NEKP auch beim nun vorliegenden Entwurf aufrecht“, zeigt sich Moidl enttäuscht: „Der NEKP erfüllt nicht die Anforderungen, die aufgrund der EU Vorgaben für den Plan zu erfüllen gewesen wären. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind nicht geeignet, die verbindlichen Zielsetzungen bis 2030 zu erreichen. Der Plan ist nicht kompatibel mit dem UN-Klimaabkommen von Paris.“
Zielbereiche für erneuerbare Energien nur vage Weiterhin ist für den Anteil erneuerbarer Energie an der Gesamtenergie im Jahr 2030 lediglich eine vager Zielbereich von 45 bis 50 % enthalten. Die Zielpfade sind nicht verbindlich und darüber hinaus als breite Korridore nicht eindeutig festgelegt:
2020: 34 Prozent; 2022: 36,2 – 36,9 Prozent; 2025: 39,2 – 40,9 Prozent; 2027: 41,8 – 44,4 Prozent; 2030: 46 – 50 Prozent
Für den Strombereich wurden die Zielpfade gänzlich ausgelassen. Lediglich die Zielsetzung von 100 Prozent erneuerbarem Strom (national, bilanziell) bis zum Jahr 2030 und ein Ausbaubedarf von 22 bis 27 Milliarden kWh werden darin erwähnt.
Zielwert für die Windkraft unambitioniert Für die Windkraft ist ein Zielwert für 2030 von 16,6 Milliarden kWh enthalten und liegt damit deutlich unter dem von der IG Windkraft als erreichbar erachteten Stromerzeugungswert von 22,5 Milliarden kWh im Jahr 2030.
Fehlentwicklungen bei Rahmenbedingungen im Ausland werden ignoriert „Die Aussagen zur zukünftigen Fördergesetzgebung (Erneuerbaren Ausbau Gesetz) lassen nicht erkennen, dass die Fehlentwicklungen anderer EU-Staaten, wie zum Beispiel Deutschland, bei der Umstellung des Fördersystems vermieden werden sollen“, bemerkt Moidl und ergänzt abschließend: „Somit schafft der NEKP auch keinen gesicherten Rahmen für die Erreichung des verstärkten Ausbaus erneuerbarer Energien, den wir aber aufgrund des Pariser Klimaabkommens dringend brauchen.“
Zur Presseaussendung: https://www.igwindkraft.at/?mdoc_id=1042503
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Aussender: IG Windkraft Ansprechpartner: Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee Tel.: +43 (0)660/20 50 755 E-Mail: m.fliegenschnee@igwindkraft.at Website: www.igwindkraft.at