Bank Austria-Rechtsvertreter revidiert Aussagen

Wien (pts014/08.07.2019/11:00) – Im Rechtsstreit um versteckte Gebühren in Millionenhöhe zwischen einem Kärntner Immobilienhändler und der Bank Austria gibt es eine überraschende Wendung. So revidierte der Rechtsvertreter der Bank in einer Gerichtsverhandlung am 4. Juni 2019 eine wesentliche Aussage der Bank. Er gestand ein, dass es entgegen der bisher abgegebenen Behauptungen doch eine mündliche Vereinbarung über die Höhe von zu verrechnenden Gebühren zwischen Bank und Kunden gegeben hat. Bisher hatte die Bank eine solche Vereinbarung bestritten.

Der Kärntner Immobilienhändler hatte gegen die Bank Klage wegen vertragswidrig zu viel verrechneter Gebühren aus Derivatgeschäften in Millionenhöhe eingebracht. Der Vorwurf: Die Bank hätte bei SWAP-Geschäften zwischen 2003 und 2005 versteckte Gebühren in Millionenhöhe vertragswidrig verrechnet und damit hohe Verluste des Immobilienhändlers verursacht. Wäre diese Vereinbarung von der Bank eingehalten worden, wäre es nicht zu den hohen Verlusten des Kunden gekommen. Bisher hatte die Bank die Existenz einer derartigen Vereinbarung in Abrede gestellt und dem Geschäftsmann unterstellt, er hätte die Vereinbarung frei erfunden.

„Mit der Erklärung des Rechtsvertreters der Bank ist jetzt klargestellt, dass entgegen der bisherigen Darstellung der Bank Austria mündliche Vereinbarungen über die Gebühren getroffen worden sind und die Ausführungen der Bank bis zu diesem Zeitpunkt unrichtig waren“, bestätigt Finanzombudsmann Gerald Zmuegg.

Zwar stellt die Bank den Inhalt der abgeschlossenen Vereinbarung anders dar als der Kunde. „Das ändert aber nichts daran, dass nunmehr auch die Bank das Vorbringen des Kunden, wonach sich das Klagebegehren auf den Bestand einer Vereinbarung stützt, als richtig zugegeben hat,“ so Zmuegg. „Die Erklärungen der Bank, warum die Vereinbarung nur für bestimmte Geschäftsarten zutreffen sollte und für andere nicht, sind willkürlich und vollkommen unglaubwürdig.“ http://www.finanzombudsmann.at

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