Klimaanlagen mit Außengerät müssen baubehördlich bzw. von der Baupolizei genehmigt werden. Es geht dabei vor allem um die Lärmemission. Ein Verstoß kann teuer werden.
Klimaanlagen mit Außengerät müssen baubehördlich bzw. von der Baupolizei genehmigt werden. Es geht dabei vor allem um die Lärmemission. Ein Verstoß kann teuer werden.