Gilt DSGVO auch am Bau und bei Personaldokumentation?

Wien (pts018/18.06.2018/09:15) – ISHAP ist mit seiner Personaldokumentationssoftware und dem holografischen Baustellenausweis einer der innovativsten Anbieter, wenn es um Rechtskonformes dokumentieren und Personalerfassung am Bau geht. Die Frage, ob dieses System nach Einführung der DSGVO-Verordnung auch compliant ist, beantwortet ISHAP-Geschäftsführer Baumeister Ing. Thomas Korol: „Grundsätzlich sind sowohl Datensammlung als auch Aufbewahrung mittels ISHAP sowieso kein Verstoß gegen die DSGVO, da es ja um berechtigte Interesse an den Daten geht. Dennoch wurde die komplette ISHAP-Software in den letzten Wochen an die österreichischen Anforderungen laut EU-DSGVO angepasst und ist nun 100 Prozent DSGVO-compliant und damit für alle Verwender rechtssicher.“ Infos unter: http://www.ishap.at

Alle gesetzlichen Verpflichtungen zur DSGVO werden 100 % erfüllt

Die Faktenlage ist eindeutig: Daten von beschäftigten Bauarbeitern und Fachkräften dürfen laut Datenschutz-Grundverordnung sogar ohne Einverständnis zu Dokumentationszwecken verwendet werden. Dies ist insofern nachvollziehbar, da zahlreiche Gesetze dem Bauunternehmer vorschreiben, was notwendig ist, um die Personen auf der Baustelle vollständig und korrekt zu erfassen. Verstöße ziehen teils hohe Strafen nach sich. Es besteht daher von Seiten des Bauunternehmens ein berechtigtes Interesse und sogar eine rechtliche Verpflichtung sowohl zur Datenspeicherung als auch zur Verarbeitung. Weiters ist Daten- und Personenkontrolle auch ein wichtiges Sicherheitskriterium auf Baustellen. Datenhaltung ist also erlaubt, allerdings mit gewissen Einschränkungen.

Automatische und manuelle Löschungsmechanismen bei ISHAP

Ein Sonderfall sind Arbeiter, deren Daten vorab erfasst wurden, die aber in weiterer Folge nicht mehr auf einer Baustelle zum Einsatz kommen. Hier müssen die personenbezogenen Daten, innerhalb einer angemessenen Frist gelöscht bzw. anonymisiert werden. Baumeister Ing. Thomas Korol: „Dies wird durch neue automatische Features in der ISHAP-Software und innovative Löschungsmechanismen erreicht. Dazu können sich ISHAP-Nutzer ein Intervall einrichten lassen, bei dem nach Verstreichen einer bestimmten Frist, nicht verwendete Datensätze anonymisiert werden. Praktisches Beispiel: Wird ein Bauarbeiter auf einer Baustelle eingesetzt, greift die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren und die Daten werden erst nach Ablauf dieser Frist gelöscht. Wenn aber der Mitarbeiter die Löschung dieser Daten wünscht, gibt es die Möglichkeit, sämtliche Daten dieser Person per Mausklick zu anonymisieren, solange noch keine Aufbewahrungspflicht besteht.“

In Österreich zählen mittlerweile einige der größten Bauunternehmen wie PORR, STRABAG, Swietelsky, GRANIT etc. zu den Referenzunternehmen.

Rückfragehinweis: Sibille Beyer T +43 1 236 4132-0 | M +43 660 8845471 E s.beyer@ishap.at

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Aussender: ISHAP Personaldokumentations GmbH Ansprechpartner: Sibille Beyer Tel.: +43 1 236 4132-02 E-Mail: s.beyer@ishap.at Website: www.ishap.at