D.A.S.: Mehrjährige Vertragsbindung bei Fitnesscenter ungültig

Wien (pts007/27.03.2018/09:00) – Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung informiert, dass Fitnessstudios häufig langjährige Mitgliederverträge verwenden. Jedoch sind Bindungsfristen, die zwei Jahre oder länger dauern unzulässig. Die D.A.S. rät bei der Anmeldung zur Vorsicht, da Betreiber Verträge oftmals als Informationsblätter tarnen. Die Unterzeichnung dieser ist verbindlich. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGBs) von Fitnesscentern können die Haftung nach einem Diebstahl regeln und etwa diese für wertvolle Gegenstände ausschließen.

Wer sich im Sommer mit Bikinifigur präsentieren möchte, sollte langsam mit dem Training beginnen. Beim Abschluss einer Mitgliedschaft im Fitnesscenter gibt es allerdings einiges zu beachten. So entpuppen sich manche Informationsblätter beispielsweise als Einjahresverträge, aus denen man sich nur mit großer Mühe befreien kann. „Lassen Sie sich immer eine schriftliche Vertragskopie geben und unterzeichnen Sie niemals Schriftstücke, die Sie nicht selber gelesen haben. Ausschließlich auf die mündlichen Erklärungen der Angestellten zu vertrauen, ist riskant“, weiß Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG.

Lange Vertragsbindung unzulässig

Fitnesscenterverträge sind oft unbefristet und sehen manchmal sogar einen Kündigungsverzicht von mehreren Jahren vor. Bindungsfristen von zwei oder mehr Jahren sind nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes jedoch unzulässig. „Ein Drei-Jahresvertrag kann jederzeit gekündigt werden. Besser ist es aber von Anfang an, keine Bindungsfristen zu akzeptieren, die länger als ein Jahr sind. So kann man Streitigkeiten vermeiden“, rät Loinger.

Ratsam ist es außerdem, den Mitgliedsbeitrag monatlich zu überweisen, um im Konkursfall das Fitnessstudio nicht umsonst bezahlt zu haben. „In der Vergangenheit sind schon einige Fitnessbetreiber plötzlich vor dem Aus gestanden. In so einem Fall ist das bezahlte Geld im Regelfall verloren“, so der D.A.S. Vorstandsvorsitzende weiter.

Vorsicht vor automatischer Vertragsverlängerung

Die automatische Verlängerung von unbefristeten Verträgen muss bereits im Vertrag vorgesehen sein. Zusätzlich muss das Fitnessstudio zeitgerecht auf die bevorstehende Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Andernfalls ist die automatische Vertragsverlängerung unzulässig. „Eine Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen. Am besten durch einen eingeschriebenen Brief oder persönlich an der Rezeption mittels Eingangsstempel auf der Kopie“, erklärt Loinger weiters.

AGBs regeln Haftung bei Diebstahl

Beim Diebstahl von Gegenständen aus verschlossenen Spinden, kommt es auf die Vertragsbestimmungen und AGBs an. Diese können die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz einschränken. Grundsätzlich gilt aber, dass das Fitnesscenter auch bei Diebstählen aus dem Spind haftet. Vor allem, wenn es in kurzer Zeit häufig zu Aufbrüchen gekommen ist und keinerlei Schutzmaßnahmen durch das Fitnessstudio ergriffen wurden. „Vorsicht ist bei besonders wertvollen Gegenständen geboten. Gerichte sehen es oft als grob fahrlässig an, Gegenstände von erheblichem Wert im Spind aufzubewahren. Fragen Sie nach einem Safe bei der Rezeption und lesen Sie sich die Haftungsbeschränkungen Ihres Studios durch“, rät Loinger.

Trainingsgeräte unterstehen strengen Kontrollrichtlinien

Was die vorhandenen Trainingsgeräte betrifft, treffen Fitnessstudiobetreiber strenge Kontroll- und Überwachungspflichten. Wird ein Benutzer durch ein mangelhaftes Gerät verletzt, haftet der Betreiber auf Schadenersatz. Davon zu unterscheiden ist aber die falsche Benutzung durch den Trainierenden selbst. Wenn die Benutzungshinweise klar und deutlich sind, haftet das Fitnessstudio nicht.

Über D.A.S. Rechtsschutz AG Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und beispielgebende RechtsService-Leistungen wie die D.A.S. Direkthilfe® und D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich in regionalen D.A.S. Standorten mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre starke Marktposition als Rechtsschutzspezialist gefestigt.

Seit 1928 steht die D.A.S., das Original für Rechtsschutz, für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in knapp 20 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Group AG, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

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