11. ARGE MED-Kongress: Themenschwerpunkt „Arzt als Unternehmer“ – Risikoabsicherung bei Ordinationsgründung

Wien (pts021/07.03.2018/10:15) – Im steirischen Pöllauberg fand vor kurzem der 11. ARGE MED-Kongress statt, der sich intensiv dem Thema „Der Arzt als Unternehmer“ gewidmet hat. Der Wechsel in den niedergelassenen Bereich bringt für Ärzte eine enorme Belastung – nicht nur in finanzieller, sondern auch in rechtlicher und unternehmerischer Hinsicht. Viele der komplexen Herausforderungen im Arztberuf sind ohne Expertenunterstützung nicht bewältigbar. Beim Kongress fand dazu ein intensiver Erfahrungsaustausch und Know-how-Transfer statt. Einigkeit herrscht bei den ARGE MED-Experten, dass alte Absicherungssysteme mit dem sich rasant ändernden Arbeitsumfeld von Ärzten nicht mehr mithalten. Maßgeschneiderte 360°-Beratung von spezialisierten Experten ist ein mittlerweile unverzichtbarer Sicherheitsfaktor in allen Phasen des Arztberufes.

Bereits zum elften Mal traf heuer das ARGE MED-Netzwerk, bestehend aus auf Ärztethemen spezialisierten Rechts-, Steuer- und Risikoberatern, zum jährlichen Fachkongress zusammen. Zentrales Thema war das sich massiv verändernde Arbeitsumfeld für Ärzte – vor allem zum Zeitpunkt einer Ordinationsgründung. Ob als Wahl- oder Kassenarzt, das Leben eines Arztes oder einer Ärztin ändert sich mit diesem Zeitpunkt massiv. Oftmals werden erstmals im Leben unternehmerische Fähigkeiten abverlangt. Eine Fülle an Aufgaben, die noch nie zuvor ein Thema waren, stehen an: einen geeigneten Standort finden und prüfen, Personal einstellen, Kaufverträge für Geräte und Ausstattung verhandeln, Business-Pläne erstellen, die Finanzierungsfrage klären, Verhandlungen mit Krankenkassen führen, etc. Dazu kommt in der Gründungsphase noch häufig Zeitdruck und oftmals mangelndes betriebswirtschaftliches Know-how.

Umso erstaunlicher, dass viele Ärzte dennoch den Sprung in die Selbständigkeit alleine oder mit nicht spezialisierten Beratern versuchen. Leider allzu häufig mit unzureichender Absicherung im beruflichen und privaten Bereich und unkalkulierbaren Risiken im Schadensfall.

Beratung muss schon vor der Gründung beginnen

Um all dem vorzubeugen, sollten Ärzte und Zahnärzte möglichst frühzeitig den Kontakt zu Beratern finden, mit denen sie das Großprojekt Ordinationsgründung unter kalkuliertem und bedarfsgerecht abgesichertem Risiko angehen können. Das ist u.a. der spezialisierte Steuerberater, der das Steuerkonzept und die wirtschaftliche Planung begleiten sollte; der spezialisierte Rechtsanwalt, der maßgeschneiderte Verträge für den Ordinationskauf, die ärztliche Gesellschaft oder die Partnerschaft liefert; und der spezialisierte Ärzte-Versicherungsmakler, der die neue Selbstständigkeit so absichert, dass Ordination, Einrichtung und Geräte sowie vor allem der Arzt-Unternehmer selbst geschützt sind, wenn nicht alles nach Plan läuft.

Wesentliche Weichen müssen in der Gründungsphase schon frühzeitig richtig gestellt werden, um negative Folgen oder finanzielle Schäden zu vermeiden: * Ein Partnerschafts- oder Kaufvertrag kann nachträglich oft nicht mehr abgeändert werden * Ein falsches Steuerkonzept kann jahrelang Kopfzerbrechen bereiten, ein unrealistischer Business-Plan im wirtschaftlichen Desaster enden * Die Absicherung des Arzt-Unternehmers kann später viel teurer oder sogar unmöglich werden, wenn eine Veränderung des Gesundheitszustands eintritt * Rechtsschutzversicherungen haben Wartezeiten. Daher schon einige Monate vor der Ordinationsgründung abschließen. Nur so sind Kauf- und Dienst-Verträge rund um den Gründungszeitpunkt mitversichert.

In keinem dieser zentralen Gründungsbereiche kann sich der Arzt-Unternehmer leisten, dass Lücken und Risiken offenbleiben. Sofern er nicht schon während der klinischen Arbeit den Weg zu einem Spezialberater gefunden hat, muss er sich dieses Beraterteam erst neu suchen und zusammenstellen. Am besten spätestens dann, wenn der Plan zur eigenen Ordination zu reifen beginnt – aber eben noch keine Maßnahmen gesetzt sind.

Neue Ordinationsformen bringen neue rechtliche Herausforderungen

Die Solo-Ordination gibt es noch, sie wird aber immer seltener. Ärztliche Kooperationen sind in der Niederlassung das große Thema. Seien es Gruppenpraxen, PHCs oder die PVEs – die ohnehin schon komplexen Gründungsthemen rund um die Wahl der besten Gesellschaftsform, die Formulierung von Partnerverträgen oder Haftpflichtfragen aus OG-Gemeinschaften werden hier nur noch von einer Handvoll ausgewiesener Spezialberatern beherrscht. Mit Mag. Hans-Georg Goertz (Kanzlei Dr. Scholler & Partner) und Dr. Andreas Joklik (Kanzlei ADJOKAT) präsentierten zwei ausgewiesene Profis am ARGE MED-Kongress die neuesten Entwicklungen und rechtlichen Erkenntnisse rund um ärztliche Partnerschaften.

Existenzfalle Kassenstreitigkeiten

Knappere Budgets, straffere Vorgaben und steigender Druck, Kosteneinsparungen durchzusetzen, führten in den letzten Jahren zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenkassen zu erhöhtem Konfliktpotential. Insbesondere die GKKs setzen bundesländerweise und systematisch Schwerpunkte zur Überprüfung der Kassenarztabrechnungen. Die Folge: massiv gestiegene Fälle von Leistungsabzügen, deutlich mehr Streitfälle über die Abrechnungspraxis über immer längere Zeiträume, bis hin zur Androhung oder Verhängung von Strafanzeigen. Ein Streit mit der Krankenkasse und eine Anzeige wegen Kassenbetrugs zählen zu den Worst Case-Szenarien für einen Kassenarzt. Eine entsprechende Vorsorge in einem Spezial-Rechtsschutz für Ärzte war daher für die Experten der ARGE MED eine der wichtigsten Entwicklungen der vergangenen Jahre.

Mag. Marcel Mittendorfer, Obmann der ARGE MED, dazu: „Wir stellen praktisch erstmals in Österreich einen Rechtsschutz bereit, der Krankenkassenärzte in den schlimmsten anzunehmenden Fällen absichert: wenn die GKK-Zahlungen aus dem Kassenvertrag einstellt, Geld zurückfordert oder gar den Vertrag gänzlich kündigt. Und vor allem auch, wenn es zu einer Strafverfolgung wegen angeblichem Kassenbetrug kommt.“

Dass dies reale Risiken für das „Unternehmen Kassenarzt“ sind, zeigte die Vergangenheit bereits mehrfach. Zuletzt etwa mit großer medialer Aufmerksamkeit, als die Wiener GKK mit einer Kassen-Allgemeinmedizinerin wegen angeblich mehrerer 10.000 Euro Schaden im Streit war. Der Vorwurf lautete, dass in hunderten Fällen Substitutionsbehandlungen verrechnet aber nicht durchgeführt worden seien. Das Ergebnis, erstritten mit enormen Kosten für die Strafverteidigung: Freispruch aus Überzeugung.

Die Kosten eines Streits um ausstehende oder rückgeforderte Kassenhonorare verblieben in der Vergangenheit immer beim Arzt oder Zahnarzt. Ebenso wie Prozesskosten bei strafrechtlicher Verfolgung. Das musste sich aus Sicht der ARGE MED-Spezialisten ändern, und die Versicherungswirtschaft müsse Absicherungen für diesen Großschadenfall, den der einzelne nicht kalkulieren und bewältigen kann, zur Verfügung stellen. Inzwischen statten die autorisierten Beratungskanzleien der ARGE MED, die in ganz Österreich flächendeckend ihre Spezialberatung anbieten, immer mehr Kassenärzte mit diesem einzigartigen Versicherungsschutz aus.

Dazu Dr. Erwin Senoner, einer der erfahrenden Rechtsanwälte auf dem Gebiet von Schiedsverfahren gegen Krankenkassen und spezialisiert auf (zahn-)ärztliche Rechtsstreitigkeiten: „Ich habe bereits über 50 Streitfälle zwischen Kassenärzten und Gebietskrankenkassen begleitet. Noch nie gab es Versicherungsdeckung für diese besondere Art von Streitigkeiten. Dass die ARGE MED hier erstmals einen Versicherungsschutz auf den Markt bringen konnte, ist eine Revolution in der Absicherung des Kassenarztes.“ Häufig würden ungerechtfertigte Rückforderungen gestellt. Für den Arzt geht es mitunter um seine wirtschaftliche Existenz. Und natürlich um seinen Kassenvertrag.

Alle Themen rund um den Sprung vom Spitals- zum niedergelassenen Arzt wurden eingehend diskutiert und Lösungen wie die revolutionäre neue Rechtsschutzversicherung präsentiert, die auch Honorarstreitigkeiten mit der Sozialversicherung abdeckt. Einigkeit herrscht beim ARGE MED-Kongress mit neuerlicher Rekordbeteiligung von über 50 Spezialberatern aus ganz Österreich auch darüber, dass Ärzte am besten bereits vor Abschluss des Kassenvertrags die optimale Vorsorge für die Selbstständigkeit angehen sollten.

Informationen zur ARGE MED Die ARGE MED ist ein fachübergreifendes Spezialisten-Netzwerk für die professionelle Beratung und Servicierung von Ärzten und Zahnärzten in Österreich. In enger Zusammenarbeit von spezialisierten Experten, insbesondere Steuerberatern, unabhängige Versicherungsmaklern und Rechtsanwälten, werden für den jeweiligen Klienten individuell die besten Lösungen am Markt ermittelt, und wo diese fehlen, eigene Spezialprodukte mit den führenden Versicherungsunternehmen entwickelt. Jährlich und heuer bereits zum siebenten Mal findet der ARGE MED-Kongress, eine mehrtätige Tagung mit zahlreichen Experten-Diskussionen im Plenum, Workshops und Seminaren, statt.

Rückfragehinweis: Mag. Marcel Mittendorfer Obmann ARGE MED Tel.: +43(0)1-370 26 16 E-Mail: m.mittendorfer@verag.at Web: http://www.arge-med.at

Pressekontakt: Mag. Andrea Pfennigbauer Agentur comm*in Tel. +43 (0)1-319 41 01 DW 15 Mobil: +43 676 377 0310 E-Mail: a.pfennigbauer@commin.at

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Aussender: Agentur comm*in Ansprechpartner: Mag. Andrea Pfennigbauer Tel.: +43 1 3194101-15 E-Mail: a.pfennigbauer@commin.at Website: www.arge-med.at