Wien (pts007/16.02.2018/09:15) – Haben Sie noch Aktien, Immobilien oder investieren Sie schon in Bitcoins, Ethereum, Ripple und Co.? Wertsteigerungen von mehr als 1500 % im letzten Jahr der „Leitwährung Bitcoin“ haben einen riesigen Boom entfacht. Andere sprechen von der größten Spekulationsblase der Geschichte, welche in ihren Auswirkungen sogar die niederländische Tulpenmanie übertrifft. Aber Achtung! Über die steuer- und bilanzielle Behandlung und die Versteuerung gibt es derzeit fast nur Fragezeichen, so der Wiener Steuerexperte Erich Wolf http://www.steuerwolf.at .
Wolf erklärt: „Es ist heutzutage so normal wie früher der Gang auf die Börse: Herr und Frau Österreicher setzen sich abends vor den PC und spekulieren über ein Online-Konto mit Kryptowährungen, der letzte Schrei. Aber ich warne vor allzu laxem Umgang mit diesem Thema. Der Fiskus schaut zwar oft lange zu, schlägt aber dann umso härter zu, wenn der Geschäftsumfang ein bestimmtes Ausmaß überschreitet.“ Mag. Erich Wolf berät in seiner Steuerberatungskanzlei zu allen steuerlichen Problemstellungen mit Kryptowährung.
Steuertipp von Steuerwolf.at: Achtung bei der Behaltefrist
Wenn nämlich nur „privat“ gehandelt wird, dann sind Gewinne aus dem An- und Verkauf von Kryptowährungen nur einkommensteuerpflichtig, wenn die „Behaltefrist“ für den steuerpflichtigen An- und Verkauf von mehr als einem Jahr nicht eingehalten wird. Das heißt, wenn am 5.5.2017 gekauft und am 6.5.2018 verkauft wird, geht der Fiskus grundsätzlich leer aus.
Ein Steuertipp von Erich Wolf: „Dokumentieren Sie ihre An- und Verkäufe sehr genau, das ist vor allem bei unterschiedlichen Ankaufskursen von mehreren Tranchen von enormer Bedeutung. Wenn der Steuerpflichtige nämlich genau dokumentiert, dann dürfen mehrere zeitliche Ankäufe von Kryptowährungen vom Steuerpflichtigen beliebig einzelnen Verkäufen zugeordnet werden. Geld hat bekanntlich kein Mascherl und der Fiskus ist manchmal, auch weil es kompliziert wird, sehr großzügig.“
Steuertipp von Steuerwolf.at: Grenze zwischen Privat und Unternehmer beachten
Auch Private werden zu Unternehmern, wenn sie nachhaltig mit klarer Gewinnabsicht und über einen längeren Zeitraum hinweg Bitcoins und Co. verkaufen. Erich Wolf: „Handeln Sie mit Kryptos nämlich gewerbsmäßig, dann kommt es nicht auf die einjährige Spekulationsfrist an. Die Gewinne daraus sind dann auch bei unterjährigem Kauf- und Verkauf steuerpflichtig. Die Grenze zwischen nicht steuerbaren privaten Verkäufer und steuerpflichtigen Unternehmer ist aber fließend und das macht die Abgrenzung in der Praxis so schwierig. Da ist es mir in jedem Einzelfall wichtig, den Klienten individuell zu beraten.“
Einige beispielhafte Abgrenzungskriterien von Steuerwolf.at:
1. Die Fremdkapitalaufnahme für die Finanzierung des Ankaufs von Krypto & Co wird als Indiz für den gewerblichen Handel angesehen.
2. Marktschwankungen werden systematisch und laufend, z.B. über eigene EDV gestützten Simulationsmodelle, beobachtet und analysiert – Gratulation, Sie sind gewerbsmäßiger Wertpapierhändler.
3. Sie beschäftigen sich bereits hauptberuflich – dass heißt mehr als 20 Stunden mit dem Handel von Kryptos – die Finanzverwaltung wird Sie zu den gewerbsmäßigen Händlern zählen.
4. Sie verdienen bereits mehr als 50 % ihrer Konsumausgaben mit dem Handel von Kryptos und Co. Auch dann wird Sie die Finanz unter den steuerpflichtigen Gewerbetreibenden einstufen.
Mag. Erich Wolf: „Natürlich sind die obigen Beispiele keineswegs abschließend, dass bedeutet die Finanz kann Sie bei gewerbsmäßigem Umfang ihrer Tätigkeit auch bei anderen Indizien besteuern.“ Wenn Sie glauben, Sie kommen aus der Steuerpflicht ohnehin nicht heraus, dann hat Erich Wolf auch positive Neuigkeiten: „Der gewerbsmäßige (steuerpflichtige) Händler kann Gewinne mit Verlusten ausgleichen, was die Privatfrau oder der Privatmann gerade nicht darf – zumindest nicht mit steuerlicher Wirkung.“
Infos und Lösungen, auch für komplizierte steuerliche Problemstellungen, gibt es auf http://www.steuerwolf.at – Mail-Kontakt: erich.wolf@chello.at
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Aussender: Erich Wolf Wirtschaftsprüfungs Gesellschaft m.b.H. Ansprechpartner: Mag. Erich Wolf Tel.: +43 1 219 72 21 E-Mail: erich.wolf@chello.at Website: www.steuerwolf.at