Belegerteilungspflicht: Kurt.Cash hilft Unternehmern mit „Besser als kostenlos“

Wien (pts014/07.06.2016/08:50) – Sowohl die Einzelaufzeichnungs- als auch die Belegerteilungspflicht gilt seit 1. Jänner 2016. Mit 30. Juni 2016 endet nun auch die letzte straffreie Übergangsfrist. „In den Medien wird fast immer nur die Registrierkassenpflicht erwähnt. Von der Belegerteilungspflicht, welche zusätzlich auch alle Kleinunternehmer und auch Vermieter mit Barumsätzen trifft, liest man so gut wie nie etwas“, so Frau Dr. Kathrin Klaus, Geschäftsführerin von Kurt.Cash.

Dabei ist ein gesetzeskonformes Verhalten auch für Kleinunternehmer ganz einfach

Man schafft sich die Registrierkasse Kurt.Cash an, verdient dabei sogar noch Geld und hat damit keine Sorgen mehr hinsichtlich Aufzeichnungspflicht. Dem Kunden kann man einfach per Smartphone, Tablet oder Computer den Beleg per E-Mail senden (oder druckt diesen auf dem bestehenden Drucker aus). Damit ist auch die Belegerteilungspflicht erfüllt.

Denn selbst wenn man nicht unter die Registrierkassenpflicht fällt, so kann man zur Aufzeichnung der Barumsätze eine solche anschaffen und sich die Prämie von 200 EUR sichern (siehe §131b BAO bzw. §124b Z 296 EStG). „Durch diese Prämie, sowie der Tatsache, dass man die Anschaffungskosten auch noch zusätzlich als Betriebsausgabe ansetzen kann, verdient man mit der Investition in Kurt.Cash noch Geld – im Durchschnitt 70 EUR“, erläutern die Anbieter von Kurt Cash die Registrierkasse.

Warum sollte man eine Registrierkasse anschaffen, wenn man die wenigen Barumsätze auch mit Papierbelegen abwickeln kann? Viele Gründe sprechen dafür:

* Produkte oder Dienstleistungen müssen auf jedem Beleg genau ersichtlich sein. Entweder den Beleg jedes Mal händisch schreiben oder durch einen Klick in der Registrierkasse auf die gespeicherten Produkte oder Dienstleistungen zugreifen. So wird ein Beleg in wenigen Sekunden erstellt. * Alle Details werden entsprechend der Einzelaufzeichnungspflicht gesetzeskonform aufgezeichnet und automatisch gesichert. Hingegen ist eine Excel Liste, die ein Unternehmer selbst führt, nicht ausreichend. Und wie schnell sind Durchschriften von Papierbelegen verlegt und bei der nächsten Finanzamtsprüfung nicht mehr auffindbar? Strafen bis zu 5.000 EUR sind die Folge von solchen kleinen Unaufmerksamkeiten. * Auswertungen über Ihre Umsätze können einfach erstellt werden und die Umsatzgrenzen hat man dabei immer im Auge. * Die Prämie für die Registrierkasse gibt es nur heuer. Auch wenn Sie erst nächstes Jahr die Umsatzgrenzen zur Registrierkassenpflicht überschreiten, können Sie die Prämie nur 2016 erhalten.

Nutzen Sie die Möglichkeit, die Registrierkasse noch im Juni anzuschaffen und damit gesetzeskonform alle Pflichten ab 1. Juli 2016 zu erfüllen.

Kurt.Cash ist eine rein österreichische Registrierkassen-App und kann sehr einfach und günstig auf allen Endgeräten (PC, Laptop, Tablet, Handy) benutzt werden. Dr. Kathrin Klaus und ihr Team stehen jederzeit gerne für alle Fragen rund um die Registrierkassen und Kassenbelege zur Verfügung!

Jetzt auf Kurt.Cash informieren und schnell und sicher Belege erstellen.

https://www.Kurt.Cash Hotline: 01/996 2034 info@kurt.cash

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Aussender: Der Pressetherapeut Ansprechpartner: Alois Gmeiner Tel.: 0043/699 133 20 234 E-Mail: pressetherapeut@pressetherapeut.com Website: www.pressetherapeut.com